16.07.2008
Eine immer älter werdende Gesellschaft und die steigende Zahl von Demenzerkrankungen machen es nötig, weiter in die qualitative Weiterentwicklung in der ambulanten Altenpflege zu investieren. Die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales hat dazu eine neue Förderung eingeführt. „Der neue Fonds für Innovation und Strukturverbesserung setzt insbesondere an der Schnittstelle von Wohnen und Pflege an. Innovative Modelle in der ambulanten Versorgung und auf den Erhalt der Selbständigkeit im Alter gerichtete neue Wohnformen sollen in der Entwicklung und Erprobung unterstützt werden“, sagte Sozialsenatorin Ingelore Rosenkötter.
Der Innovationsfonds soll nicht nur - wie die bisherige Projektförderung - zeitlich befristete Projekte zur Verbesserung der ambulanten pflegerischen Versorgung unterstützen. Der Innovationsfonds macht daneben auch einmalige oder längerfristige Förderungen möglich. So können beispielsweise die Träger neuer, unkonventioneller Pflege- und Wohnformen Mittel für einmalige bauliche Anpassungen, Moderationsverfahren, Auswertungen oder für die Veröffentlichung ihrer Erfahrungsberichte erhalten. Leicht zugängliche Informations- und Beratungsangebote zur Unterstützung des Verbleibs in der eigenen Wohnung oder Beratung für die Angehörigen von demenziell Erkrankten werden gefördert.
Der Fonds greift die neuen Förderbedingungen auf, die durch die Pflegereform in den neu gefassten Paragraphen 45 a-d des Elften Sozialgesetzbuchs geschaffen wurden. Hier werden neben den Menschen mit Demenz auch psychisch kranke Menschen sowie Menschen mit geistiger Behinderung einbezogen, sofern ein erheblicher Betreuungsbedarf festgestellt worden ist. Träger der genannten Versorgungsbereiche und insbesondere Akteure im Bereich der Altenhilfe sollen angeregt werden, neue Konzepte zu entwickeln und Förderanträge zu stellen.
Die Investitionsförderung für Pflegeheime war bis 2008 schrittweise eingestellt worden, da stationäre Pflegeplätze in ausreichender Zahl vorhanden sind. Ein Teil der freigewordenen Mittel ist für den Innovationsfonds vorgesehen. Jährlich können bis zu 400.000 Euro eingesetzt werden. Damit werden auch zusätzliche Mittel der Pflegeversicherung zur Unterstützung der ambulanten Versorgung in Bremen eingeworben.
Die Richtlinie für den neuen Fonds gibt es im Internet unter www.soziales.bremen.de oder kann unter der Telefonnummer 0421/361-2924 bei der Sozialbehörde angefordert werden.