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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Sonn- und Feiertagsöffnung ab 2009 neu geregelt

01.07.2008

Gemeinsam mit den Vertretern der Kirchen, des Einzelhandels und der Gewerkschaft ver.di hat die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales ein Konzept für die Neuregelung der Sonn- und Feiertagsöffnung entwickelt. Dieses Konzept wurde heute (01. Juli) vom Senat beschlossen.


Die neue Regelung zur Sonn- und Feiertagsöffnung beruht auf zwei Grundsätzen. Erstens müssen die mit der Sonntagsöffnung verbundenen Veranstaltungen u.a. folgende Kriterien erfüllen, um eine Ausnahme von der grundsätzlichen Sonntagsruhe bedingen zu können:

  • Überregionale Bedeutung der Veranstaltung
  • Märkte, Messen oder ähnliche Veranstaltungen
  • Erwartung eines beträchtlichen Besucherstroms
  • Geschäftliche Nutzung des Besucherstroms

Das Konzept sieht zweitens vor, dass die Anzahl der verkaufsoffenen Sonntage im gesamten Stadtgebiet unter 10 liegt.


Abgestimmt wurde auch das Verfahren, das zur Festlegung der verkaufsoffenen Sonntage führen soll. Danach schlägt der Einzelhandelsverband Nordsee die in Frage kommenden Veranstaltungen und die dafür vorgesehenen Termine dem Arbeitsressort vor. Das Arbeitsressort leitet dann auf dieser Grundlage das Verordnungsgebungsverfahren ein und beteiligt daran die Kirchen, die Gewerkschaften, die Arbeitnehmerkammer und den Einzelhandelsverband.
Grundsätzlich können an einem Sonntag an mehreren Stellen des Stadtgebiets anlässlich von Veranstaltungen Ladenöffnungen genehmigt werden, soweit die Veranstaltungen den o.g. Kriterien genügen.