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Die Senatorin für Justiz und Verfassung

„Dr. Manfred Otto hat unser Vertrauen“

27.03.2006

Justizstaatsrat Ulrich Mäurer weist die unqualifizierten Angriffe einiger Strafverteidiger gegen den Leiter des bremischen Justizvollzuges Dr. Otto zurück

Der Justizvollzug im Lande Bremen wird auf der Grundlage eines einheitlichen Vollzugskonzeptes durchgeführt, das zum einen für den Erwachsenenvollzug und zum anderen speziell für die Belange des Jugendvollzuges entwickelt wurde. Mit diesen beiden Konzepten werden die Leitlinien der Vollzugspolitik des Senators für Justiz und Verfassung aufgegriffen und in praktische Vollzugsarbeit vor Ort unter der Leitung von Dr. Manfred Otto umgesetzt.


1. Sicherheit

Der äußere Rahmen für die Arbeit mit Gefangenen ist deren sichere Unterbringung, mit der die Sicherheit in der Justizvollzugsanstalt, d.h. sowohl die der Gefangenen wie auch der Bediensteten, ebenso gewährleistet wird wie der Schutz der Bevölkerung vor weiteren Straftaten.

Deshalb ist in der Justizvollzugsanstalt Bremen vor wenigen Jahren eine spezielle Revisionsabteilung eingerichtet worden. Auf diese Weise konnten die Kontrollen der Anstalt, der Hafträume, der Gefangenen und der Besucher deutlich intensiviert werden. Die Zahl der Entweichungen aus der Anstalt ist in den vergangenen Jahren drastisch zurückgegangen.

Zugleich wurden umfangreiche Prüfsteine eingeführt, um zu verhindern, dass Gefangenen, die nicht geeignet sind, zu früh Lockerungsmaßnahmen wie Freigang oder Urlaub gewährt werden. Dies hat dazu geführt, dass die Missbräuche in den letzten Jahren ebenfalls rapide zurückgegangen sind.


2. Förderung der Gefangenen

Um die Gefangenen zu befähigen, nach der Entlassung ein Leben in sozialer Verantwortung und ohne die Begehung weiterer Straftaten zu führen, sieht der Justizvollzug im Lande Bremen ein umfangreiches Bündel von Maßnahmen vor.

Auf der Grundlage einer Aufarbeitung der sozialen und bildungsmäßigen Defizite eines Gefangenen wird schon zu Beginn des Vollzuges festgelegt, welche Maßnahmen der Gefangene während des Vollzuges in Angriff nehmen sollte. Im Laufe der Strafzeit wird diese Planung regelmäßig auf ihre Umsetzung und auf notwendige Folgemaßnahmen hin aktualisiert.

Zu den wichtigsten Angeboten gehören die Aus- und Fortbildung der Gefangenen sowie Angebote im Bereich der Arbeit. So erhalten die Gefangenen regelmäßig die Chance im Vollzug eine schulische Ausbildung nachzuholen und berufliche Qualifikationen zu erwerben. Weitere Angebote sind Therapien, insbesondere für Sexual- und besonders gefährliche Gewaltstraftäter.

Da Gefangene während der ersten sechs Monate nach der Entlassung als besonders rückfallgefährdet gelten, erfolgt eine intensive Entlassungsvorbereitung in der JVA Bremen. An den Fallkonferenzen, in denen rechtzeitig vor der Entlassung aufgearbeitet wird, welche Maßnahmen ein Gefangener benötigt, um draußen straffrei zu bleiben, sind z.B. auch die Bewährungshilfe, die Jugendgerichtshilfe und andere soziale Einrichtungen wie die Straffälligenhilfe beteiligt. Hiermit soll gewährleistet werden, dass ein Gefangener zum Zeitpunkt der Entlassung möglichst über eigenen Wohnraum und über einen Arbeitsplatz verfügt.

Diese enge Verzahnung von Vollzug und außervollzuglichen Einrichtungen ist bundesweit einmalig.


3. Todesfälle

Die Zahl der Suizide von Gefangenen in der JVA Bremen ist rückläufig. So war die Selbsttötung eines Gefangenen im Februar dieses Jahres der erste Fall seit vier Jahren. Trotz aller Bemühungen kann ein Suizid eines Gefangener aber weder in Bremer noch in anderen Justizvollzugsanstalten in jedem Fall verhindert werden. Die Bediensteten der JVA Bremen erhalten eine regelmäßige Fortbildung im Umgang mit Risikogefangenen.

Bei der Selbsttötung im Februar des Jahres hat die Kriminalpolizei Bremen festgestellt, dass keine Hinweise auf ein etwaiges Verschulden Dritter am Tod des Gefangenen vorliegen. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft stehen vor dem Abschluss.


4. Umgang mit Verteidigern

Rechtsanwälte haben in der JVA Bremen, so wie es auch bei anderen Besuchern selbstverständlich ist, eine Sicherheitsschleuse zu passieren. Außerdem sind – wie in jeder Justizvollzugsanstalt in Deutschland – die Handys vor Betreten der Anstalt abzugeben. Im Übrigen haben Anwälte ungehinderten Zutritt zur JVA Bremen, ohne dass es einer vorherigen Anmeldung oder Terminsabsprache bedarf. Dass es zu Wartezeiten kommen kann, wenn die Gefangenen aus den Vollzugsbereichen, den Arbeitsbetrieben etc. den Anwälten zugeführt werden müssen, ist dem Arbeitsablauf einer Vollzugsanstalt geschuldet und den Anwälten zuzumuten.


5. Anstaltsleiter Dr. Otto

Der Leiter der JVA Bremen, Dr. Manfred Otto, führt die Anstalt auf der Grundlage des Strafvollzugsgesetzes und nach den darauf basierenden vollzugspolitischen Vorgaben des Senators für Justiz und Verfassung. Dr. Otto genießt für seine Arbeit das volle Vertrauen des Justizsenators.