25.08.2005
Fast 90 Prozent haben geantwortet - Über 500 Personen haben deutsche Staatsbürgerschaft per Gesetz verloren - Bürgermeister Röwekamp erfreut über hohe Teilnahmebereitschaft
Die im Juni gestartete Fragebogenaktion der Ausländerbehörden im Lande Bremen bei Mitbürgern türkischer Herkunft ist mit einer unerwartet hohen Rücklauf-Quote von 87 Prozent abgeschlossen worden. Der Senator für Inneres und Sport, Bürgermeister Thomas Röwekamp, zeigte sich erfreut über die hohe Teilnahmebereitschaft der Betroffenen, in deren eigenem Interesse freiwillig zu antworten.
Dies schaffe rechtzeitig vor der Bundestagswahl für die Wählerverzeichnisse die notwendige Klarheit und Wahrheit amtlicher Angaben. Nach dem jüngsten Stand der Antworten haben im Land Bremen bislang 521 eingebürgerte Personen automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit verloren, weil sie die türkische Staatsangehörigkeit erneut erworben haben.
Zur Erinnerung: Im Zuge der Vorbereitungen zur Wahl des 16. Deutschen Bundestages hatten das Stadtamt Bremen und die Ortspolizeibehörde Bremerhaven ab Juni 3853 Anschreiben an alle Personen türkischer Herkunft versandt, die seit dem 1.1.1999 eingebürgert worden sind und für den illegalen Besitz eines sog. „Doppelpasses“ in Frage kommen (vgl. Pressemitteilung des Senator für Inneres und Sport vom 16.6.2005). Diese Personen müssen Auskunft darüber geben, ob sie die türkische Staatsangehörigkeit erneut erworben haben. Grundlage ist die Angabe der türkischen Regierung, die einräumte, rund 50.000 in Deutschland lebenden Bürgern türkischer Herkunft nach deren Einbürgerung zusätzlich wieder die türkische Staatsangehörigkeit verliehen zu haben. Nach diesem konkreten Anhaltspunkt folgten die Bundesländer mit entsprechenden Fragebogenaktionen.
Die Zahlen im Einzelnen:
Seit Mitte Juni 2005 sind im Lande Bremen 3.853 Personen mit ehemals türkischer Staatsangehörigkeit (aus dem Kreis der seit dem 01.01.1999 eingebürgerten Personen) angeschrieben und gebeten worden, mitzuteilen, ob Sie die türkische Staatsangehörigkeit nach dem 31.12.1999 auf Antrag wieder erworben haben. Dies wurde durch Medienarbeit vom Senator für Inneres und Sport begleitet. Nachdem die Frist für die Rückantwort inzwischen abgelaufen ist, werden in Kürze die Personen, die bisher nicht geantwortet haben, erneut angeschrieben.
Insgesamt haben bisher (Stichtag 25.08.2005) 3.358 Personen geantwortet. Das entspricht einer Quote von 87,15 Prozent. 521 Personen haben angegeben, die türkische Staatsangehörigkeit auf Antrag erneut erworben zu haben, was den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 25 Abs. 1 Staatsangehörigkeitsgesetz zur Folge hatte. (In Klammern die Städte-Zahlen: Bremen: angeschriebene Personen 3.136, Antworten 2.692 = 85,84 %, Verlust 425 = 13,55 %; Bremerhaven: angeschriebene Personen 717, Antworten 666 = 92,89 %, Verlust 96 = 13,38 %)
Die betroffenen Personen wurden mit dem Schreiben auch auf die mit einem Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit verbundenen ausländerrechtlichen Folgen hingewiesen. Personen, die sich bereits an die Ausländerbehörden gewandt haben oder sich umgehend im Rahmen der Befragungsaktion an diese wenden, wird auf der Basis geltenden Rechts ein Aufenthaltstitel (nach § 38 Aufenthaltsgesetz bzw. Beschluss Nr.1/80 des Assoziationsrats EWG/Türkei) erteilt.
Betroffenen wird gesicherter Aufenthalt und neues Einbürgerunsgverfahren angeboten
„Nur wer sich gemeldet und wahrheitsgemäß geantwortet hat, kann von der raschen und einfach gestalteten Hilfe der deutschen Behörden profitieren“, betonte der Innensenator. Betroffene müssen zwar das Einbürgerungsverfahren erneut beantragen, wie es das Gesetz vorsieht, bekommen aber zunächst einen gesicherten Aufenthaltstitel und ggf. eine Arbeitserlaubnis, erläuterte Röwekamp weiter. Die Betroffenen haben mit dem Anschreiben und dem Fragebogen auch ein Infoblatt mit häufig gestellten Fragen und Antworten erhalten.
Um Missverständnissen vorzubeugen, fügte Bürgermeister Röwekamp hinzu, dass das Land Bremen in diesen Fällen bundesgesetzlichen Vorgaben folge. Das im Jahr 2000 novellierte Einbürgerungsrecht sieht einen – häufig irreführend so genannten - „Doppelpass“ nicht vor. In Deutschland eingebürgerte Personen verlieren per Gesetz automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn sie eine weitere Staatsangehörigkeit beantragt und erworben haben. Die Verantwortung dafür trägt allein der Betroffene, nicht etwa eine Behörde in Berlin oder Bremen.