17.03.2006
Ratgeber vom Finanzsenator neu herausgegeben – In Finanzämtern, Ortsämtern und im BSC erhältlich
Anders als die jährlich wiederkehrende Einkommensteuererklärung begegnet die Erbschaft- und Schenkungsteuer den Bürgerinnen und Bürgern nur gelegentlich. Dennoch möchten sich immer mehr Menschen über diese Steuer informieren. Das hat seinen guten Grund: Die seit Kriegsende angesammelten Vermögen werden auf die Generation der Kinder und Enkelkinder übertragen. Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum hat jetzt deshalb die Broschüre „Erbschaft- und Schenkungsteuer – Ratgeber für Steuerzahler“ neu zusammenstellen und sie der aktuellen Rechtsentwicklung anpassen lassen: „Weil die Regelungen dieser Steuer weitgehend unbekannt sind, wollen wir mit dieser Schrift Abhilfe schaffen. Sie stellt die wichtigsten Besteuerungsgrundlagen dar und vermittelt Interessierten einen ersten Überblick, worauf sie in einem solchen Fall achten sollten“.
Jeder, der schon weiß, wem er nach seinem Ableben sein Vermögen übertragen möchte, ist gut beraten, wenn er seinen Nachlass frühzeitig regelt. Aber auch Erben stellen sich viele Fragen wie zum Beispiel: „Was müssen wir in einem Erbfall beachten, welche Fristen sind einzuhalten?“ Natürlich ist es nicht möglich, in dem Ratgeber auf alle Fragen der Erbschaft- und Schenkungsteuer einzugehen bzw. diese zu beantworten. Dazu Finanzsenator Dr. Nußbaum: „Für weitergehende Fragen stehen diesen Bürgerinnen und Bürgern selbstverständlich die fachkundigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Erbschaftsteuerstelle des Finanzamts Bremen-Mitte gern zur Verfügung. Bei einer darüber hinausgehenden Beratung im Einzelfall sollte man aber auch die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch nehmen“.
Die neue Schrift „Erbschaft- und Schenkungsteuer – Ratgeber für Steuerzahler“ des Senators für Finanzen ist ab sofort erhältlich in den Zentralen Informations- und Annahmestellen (ZIA) der Finanzämter im Haus des Reichs (Rudolf-Hilferding-Platz 1), in den Finanzämtern Bremen-Nord und Bremerhaven, in den BürgerServiceCentern (BSC) und in den Bremer Ortsämtern.
Zusätzlich kann der Ratgeber auch im Internet unter www.bremen.de/finanzsenator/erbschaftsteuer aufgerufen werden.