15.12.2004
Aus der Deputation für Bildung:
Die Deputation für Bildung hat heute sechs Grundschulen in Bremen von der Erteilung von Zeugnisnoten befreit. Insgesamt hatten 19 Schulen eine Befreiung beantragt.
Mit Inkrafttreten der neuen Zeugnisordnung zum Schuljahr 2004/2005 werden die Grund-schulen nach § 18 der Zeugnisordnung verpflichtet, zum Ende eines jeden Schuljahres Lernentwicklungsberichte zu erteilen. In den Jahrgangsstufen 3 bis 6 enthalten die Lernentwicklungsberichte am Ende des jeweiligen Schuljahres eine für die einzelnen Fächer zusammengefasste Note in verbaler Form und in Ziffernform. Schulen mit einem besonderen pädagogischen Konzept können auf Antrag in Ausnahmefällen vom Senator für Bildung und Wissenschaft mit Zustimmung der zuständigen Deputation von der Pflicht zur Benotung befreit werden.
Die Anträge der folgenden Schulen wurden von der Deputation befürwortet:
Die Bewertung der Anträge dieser Schulen hatte ergeben, dass sie „zum einen in einem sehr hohen Maße den Qualitätsansprüchen eines ‚besonderen pädagogischen Konzeptes‘ entsprechen, zum anderen weisen sie ausgeprägte Merkmale der Jahrgangsdurchmischung bzw. besonderer Heterogenität, der Individualisierung des Lernens und einer konsequenten interaktiven Rückmeldung und Lernberatung aus, die eine Ausnahme von der Benotungsregelung erfordern und erlauben.“
Diese Schulen müssen in den Jahrgängen 3, 4 und bei sechsjährigen Grundschulen auch in 5 keine Noten erteilen.
Sieben weitere Ganztagsschulen beschlossen
Die Deputation für Bildung hat heute die Einrichtung fünf weiterer gebundener Ganztagsschulen zum Schuljahr 2005/06 beschlossen. Erstmals gehört auch eine Privatschule dazu. Es sind die Schulen:
Für zwei weitere Schulen wurde die Umwandlung zur Ganztagsschule ab dem Schuljahr 2006/07 beschlossen:
Die frühzeitige Festlegung für das Schuljahr 2006/07 soll es diesen Schulen ermöglichen, die dort längerfristig zu bewerkstelligenden räumlichen und konzeptionellen Planungen vornehmen zu können.
Schulgesetzänderungen gehen in das Beteiligungsverfahren
Die Deputation für Bildung hat die vom Senator für Bildung und Wissenschaft vorgeschlagenen Änderungen des Schulgesetzes und des Schulverwaltungsgesetzes zur Stärkung der Schulleitungen in das Beteiligungsverfahren gegeben. Nach dem Senat werden die Gesamtvertretungen der Eltern und Schüler, der Landesausschuss für Berufsbildung, der DGB, der Deutsche Beamtenbund, die Arbeitskreise der Schulleitungen der Schulstufen, die Ortsämter, die Privatschulen und die Agentur für Arbeit in das Beteiligungsverfahren eingebunden. Das Beteiligungsverfahren wird bis zum Beginn der Osterferien dauern. Die abschließende Beratung in der Deputation ist für den 28. April 2005 vorgesehen. Im Mai bzw. Juni soll das Gesetz in erster und zweiter Lesung von der Bremischen Bürgerschaft behandelt werden.