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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Das Gewerbeaufsichtsamt teilt mit: Feuerwerk in der Silvesternacht nur zwischen 18 und 1 Uhr erlaubt

27.12.2002

Silvesterfeuerwerk darf am 31. Dezember 2002 und 1. Januar 2003 nur zwischen 18 Uhr und 1 Uhr gezündet werden. Darauf weist das Gewerbeaufsichtsamt Bremen hin. Feuerwerkskörper dürfen nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie im Hafengebiet abgebrannt werden. Bei stroh- und reetgedeckten Häusern ist ein Abstand von 100 Metern einzuhalten. Raketen dürfen ferner nur dann abgefeuert werden, wenn Sicherheit und Ordnung im Luftverkehr nicht gefährdet werden. Ihre Flughöhe darf 100 Meter nicht überschreiten und die Entfernung zwischen der Flughafengrenze und dem Abbrennplatz muss mindestens 1500 Meter betragen. Generell ist es verboten, Seenotsignalmittel zu zünden.