Sie sind hier:
  • Bundesweit erster Abschlussbericht vorgestellt

Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Bundesweit erster Abschlussbericht vorgestellt

Ressortübergreifend erfolgreich: Landesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention

03.03.2026

Die erst im Februar veröffentlichte Dunkelfeldstudie LeSuBiA zeigte: Partnerschafts- und sexualisierte Gewalt ist kein Randphänomen, sondern betrifft Millionen Menschen. Angezeigt werden aber nur fünf bis zehn Prozent der Gewalterfahrungen. Um Frauen und Kinder besser vor Gewalt zu schützen, beschloss Bremen als eines der ersten Bundesländer im März 2022 mit dem Landesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention eine Gesamtstrategie. Der heute (3. März 2026) von Senatorin Claudia Bernhard vorgestellte Abschlussbericht – der erste bundesweit – zeigt: 71 der darin festgelegten 75 Maßnahmen konnten umgesetzt werden. 2026 stellt der Senat – vorbehaltlich der weiteren Gremienbefassung – dafür rund 1,1 Millionen Euro zur Verfügung.

Dazu sagt Frauensenatorin Claudia Bernhard: "Unser erster Landesaktionsplan war als ressortübergreifende Gesamtstrategie erfolgreich. Mit dem Bremer Betroffenenbeirat haben wir bundes- und EU-weit erstmals Erfahrungswissen von Expert:innen in die Umsetzung der Istanbul-Konvention eingezogen – ein Meilenstein. Weitere waren die Eröffnung der Gewaltschutzambulanz (GSA) am Klinikum Bremen-Mitte im April 2024 sowie die Ausweitung des Angebots für Bremerhaven mit dem Klinikum Bremerhaven-Reinkenheide im September 2025. Mit Nachdruck haben wir auch den Ausbau von Angeboten im Bereich Täterarbeit vorangetrieben sowie die Einrichtung und kontinuierliche Weiterentwicklung eines strukturierten Gefährdungsmanagements, das Hochrisikofälle früh identifiziert."

Zu den Neuerungen und Weiterentwicklungen im Bereich von Gewaltprävention und Schutz gehören zudem Gewaltschutzkonzepte für Kitas, Schulen, Unterkünfte für Geflüchtete und stationäre Einrichtungen der Eingliederungshilfe, die ressortübergreifend auf den Weg gebracht wurden.

In den Jahren 2022 bis 2025 konnten insgesamt 56 der 75 Maßnahmen vollständig, innerhalb des Zeitplans und mit den vorgesehenen finanziellen Mitteln umgesetzt werden (75 Prozent). Sie haben sich bewährt und werden weitergeführt. 20 Prozent der Maßnahmen (15 von 75) konnten noch nicht abschließend umgesetzt werden. Gründe dafür sind ein verzögerter Maßnahmenbeginn oder Anpassungen bei der Umsetzung. Nur vier Maßnahmen (fünf Prozent) wurden nicht umgesetzt, entweder weil es keine Bedarfe mehr gab oder finanzielle Mittel nicht zur Verfügung standen.

Der Abschlussbericht zeigt auch auf, an welchen Stellen bestehende Lücken oder bisher unzureichende Angebote mögliche Maßnahmen für den zweiten Landesaktionsplan ergeben. Dazu zählen im Bereich der Prävention passgenaue Angebote für Jungen und junge Männer, sowie spezialisierte Beratungsangebote etwa zu Zwangsverheiratung, weiblicher Genitalverstümmelung oder bei Fällen von digitaler Gewalt, von der besonders junge Frauen massiv betroffen sind. Eine abschließende Evaluation zu Lücken im Schutz- und Hilfesystem im Land Bremen wird im April 2026 präsentiert. Auf der Grundlage der wissenschaftlichen Ergebnisse werden konkrete Maßnahmen entwickelt.

Hintergrund Landesaktionsplan Istanbul-Konvention:

2022 wurde der Bremer Landesaktionsplan "Istanbul-Konvention umsetzen – Frauen und Kinder vor Gewalt schützen" vorgelegt. Er beinhaltet 75 Maßnahmen zum Schutz von Frauen und Kindern vor geschlechterspezifischer Gewalt. Von 2022 bis 2025 hat der Senat für den Aktionsplan Mittel in Höhe von 3,15 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, die die beteiligten Ressorts durch eigene Haushaltsmittel ergänzten. 2026 wird der zweite Landesaktionsplan erarbeitet, der auf der erfolgreichen Umsetzung der bisherigen Maßnahmen aufbaut.

Die Istanbul-Konvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen sowie von häuslicher Gewalt. In Deutschland ist die Istanbul-Konvention für Gesetzgeberinnen und Gesetzgeber, Gerichte und Behörden in Bund, Ländern und Kommunen seit Februar 2018 rechtlich bindend.

Hintergrund Betroffenenbeirat:

2021 gründete Senatorin Bernhard den Bremer Betroffenenbeirat. Mittlerweile hat sich das Gremium als ein wichtiges Instrument zur Umsetzung des Landesaktionsplans Istanbul-Konvention etabliert. Die Mitglieder setzen sich mit ihren Erfahrungen für die Belange von Betroffenen ein. Sie prüfen zum Beispiel die Maßnahmen des Bremer Landesaktionsplans, um sicherzustellen, dass die Anliegen und Standpunkte der Betroffenen darin einfließen. Sie geben Betroffenen eine Stimme und bringen sich im Rahmen ihrer Arbeit in verschiedenen Arbeitsgruppen und bei Fachveranstaltungen ein. Im November 2025 hat Frauensenatorin Claudia Bernhard elf Personen als Mitglieder des zweiten Betroffenenbeirats zur Umsetzung der Istanbul-Konvention (B*BIK) des Landes Bremen ernannt und die Mitglieder des ersten Gremiums verabschiedet.

Informationen zum Betroffenenbeirat und zur Umsetzung der Istanbul-Konvention im Land Bremen sind auf der Website bremen-sagt-nein.de/ zu finden.

Hintergrund Gewaltschutzambulanz:

Seit der Eröffnung der Gewaltschutzambulanz im April 2024 haben Gewaltbetroffene eine zentrale Anlaufstelle, die speziell auf die rechtsmedizinische Dokumentation von Verletzungen nach körperlicher Gewalt und die DNA-Spurensicherung nach sexualisierter Gewalt ausgerichtet ist. Bislang haben die GSA 510 Betroffene aufgesucht (2024: 150 Fallkontakte; 2025: 320 Fallkontakte; 2026: 40 Fallkontakte). Zudem haben gewaltbetroffene Personen die Möglichkeit, sich weiterführend beraten zu lassen und passende Schutz- und Hilfe-Angebote konkret vermittelt zu bekommen. 84 Prozent der Betroffenen waren weiblich.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Kristin Viezens, Pressesprecherin der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: kristin.viezens@gesundheit.bremen.de