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Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Bundesrat plädiert dank Bremer Initiative für weitere Hilfen in der Energiepreiskrise

Antrag aus Schleswig-Holstein mit Bremer Inhalten angenommen

10.02.2023

Der Grundgedanke einer Bremer Gesetzgebungs-Initiative hat heute (10. Februar 2023) die Unterstützung des Bundesrates bekommen: Die Länderkammer fasste eine Entschließung zu weiteren Hilfen in der Energiepreiskrise. Enthalten sind diese in einem Antrag Schleswig-Holsteins, der inhaltlich jedoch hinter dem ursprünglichen Bremens zurück bleibt.

Die hohen Preissteigerungen auf dem Energiemarkt stellen seit Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine eine enorme Belastung für Verbraucherinnen und Verbraucher dar. Aus diesem Grund hat der Senat der Freien Hansestadt Bremen einen Antrag für ein Energiesperren-Moratorium in den Bundesrat eingebracht. Dieser Antrag fand in der heutigen Plenarsitzung des Bundesrats, trotz vorheriger Zustimmung in den zuständigen Ausschüssen, keine Zustimmung.

"Dieses Ergebnis ist nicht zufriedenstellend und ich hätte mir eine klares, positives Votum erhofft. Die bisher getroffenen staatlichen Maßnahmen helfen, gehen aber nicht weit genug, wir dürfen vor allem die finanziell am schlechtesten gestellten Menschen in unserer Gesellschaft nicht aus den Augen verlieren. Es muss dringend verhindert, dass die akuten Kostensteigerungen zu Überschuldung und Sperren der Strom- und Gasanschlüsse durch die Netzbetreiber führen", sagt Claudia Bernhard, Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz.

Bremen hatte in dem Antrag ein befristetes Moratorium für Energieschulden in der Stromgrundversorgungsverordnung und der Gasgrundversorgungsverordnung gefordert, das von einer zinsfreien Ratenzahlung flankiert wird. Schon vor der aktuellen Energieversorgungs- und Preiskrise wurden jährlich etwa 300.000 Stromsperren verhängt. Diese greifen ab einem Zahlungsverzug in Höhe des doppelten der rechnerisch auf den laufenden Kalendermonat entfallenden Abschlags- oder Vorauszahlung – bzw. ab mindestens einem Sechstel des voraussichtlichen Betrages der Jahresrechnung. Dabei muss der Zahlungsverzug des Kunden/der Kundin mindestens 100 Euro betragen. Erst nachdem der Bremer Antrag eingebracht wurde, kam die Diskussion über Energiesperren zwischen den Ländern auf und Schleswig-Holstein brachte einen eigenen Antrag ein.

Der Antrag aus Schleswig-Holstein beinhaltet Elemente des Bremer Antrags, auch wenn er kein Energiesperren-Moratorium enthält. Dieser Antrag wurde vom Bundesrat beschlossen. "Der jetzt beschlossene Antrag aus Schleswig-Holstein beinhaltet sinnvolle Elemente, allerdings wäre das Moratorium dringend nötig gewesen. Immerhin wird die Bundesregierung noch einmal dazu aufgefordert zu prüfen, ob angesichts der bereits getroffenen Maßnahmen weitergehende Maßnahmen notwendig sind, um Energiesperren abzuwenden und besonders von Strompreiserhöhungen betroffene Haushalte anderweitig unterstützt werden können. Auch der im Antrag geforderte Direktzahlungsmechanismus für einkommensschwache Haushalte ist richtig und unterstützenswert, was wir in einer gemeinsamen Protokollerklärung mit Mecklenburg-Vorpommern und Berlin ausdrücklich betonen," so Claudia Bernhard.

Ansprechpartner für die Medien:
Lukas Fuhrmann, Pressesprecher der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: lukas.fuhrmann@gesundheit.bremen.de