Die Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Präsidenten hat heute (5. März 2026) den bremischen Antrag zur Fortsetzung der Integrationskurse wie erwartet mit den Stimmen der Unions-Länder zurückgewiesen. Bremen wird jetzt einen entsprechenden Entschließungsantrag zur Fortsetzung der Kurse für die Sitzung des Bundesrates Ende März vorbereiten.
Bürgermeister Andreas Bovenschulte: "Die Entscheidung von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt trifft nicht nur die Menschen und das Miteinander in Städten, Stadtteilen und Quartieren hart. Sie ist auch volkswirtschaftlich völlig kontraproduktiv. Es muss doch unser aller Interesse sein, dass die Menschen ihren Lebensunterhalt so gut wie möglich selbst verdienen. Und genau dazu dienen die Integrationskurse."
Bundesregierung hatte Mitte Februar die Kostenübernahme für Integrationskurse auf unbestimmte Zeit gestoppt. Dies wird in Bremen alleine in diesem Jahr Auswirkungen auf rund 2.000 Menschen haben, insbesondere auf Menschen aus der Ukraine sowie auf Asylbewerber, Geduldete und Unionsbürger. Bundesweit sind etwa 130.000 Menschen betroffen. Darüber hinaus trifft diese Regelung auch Integrationssprachkursträger erheblich, die ihr Angebot reduzieren müssen.
Bürgermeister Bovenschulte: "Wenn wir möchten, dass die Menschen ihre Brötchen weitgehend selbst verdienen, dann sind die Integrationskurse unverzichtbar. Sie sind eine zentrale Investition in die Zukunftsfähigkeit und den Zusammenhalt unserer Gesellschaft und ein bewährtes und erfolgreiches Instrument für Spracherwerb und Arbeitsmarktintegration. Ich fordere den Bundesinnenminister deshalb mit aller Deutlichkeit auf, die Einschnitte zurückzunehmen."
Kritik an der Entscheidung des Bundesinnenministers kam vor einer Woche auch von den Kammern in Land Bremen. Durch die Kürzung werde die Arbeitsmarktintegration von Zugewanderten massiv erschwert, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung der Handelskammer, der Handwerkskammer und der Arbeitnehmerkammer. Und das in einer Zeit, in der die Unternehmen dringend auf zugewanderte Arbeitskräfte angewiesen seien. Die Kammern forderten deshalb die Bundesregierung auf, die Entscheidung zurückzunehmen.
Bereits 2025 hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Berufssprachkurse stark gekürzt. Nun hat das BAMF am 9. Februar 2026 in einem bundesweiten Rundschreiben an alle Weiterbildungsträger mitgeteilt, dass "… bis auf Weiteres keinerlei Zulassungen für die Teilnahme an Integrationskursen nach Paragraph 44 Absatz 4 Aufenthaltsgesetz erteilt werden". Als Grund gibt das BAMF "finanzielle Herausforderungen der vergangenen Jahre" an. Bereits erteilte Teilnahmezulassungen behalten ihre Gültigkeit. Schon seit November 2025 hatte das BAMF die Ausstellung von Zulassungen von Teilnehmenden ausgesetzt.
Der Bremer Senat hat 2014 ein ergänzendes kommunales Angebot geschaffen, um möglichst vielen Menschen den Erwerb der deutschen Sprache zu ermöglichen. Diese kommunalen Sprachkurse (aktuelles Fördervolumen 445.000 Euro/Jahr) richten sich an alle Personen, die (noch) keinen Zugang zu Integrationskursen haben, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus und ihrem Herkunftsland. Seit den Kürzungen im Gesamtprogramm Sprache werden zudem primär Kursformate gefördert, die weggefallen sind. 2025 waren dies insgesamt ca. 36 kommunale Sprachkurse, darunter B1-Kurse sowie spezielle Kursformate für Frauen, Jugendliche und Menschen mit Behinderung.
Der Beschlussvorschlag der Länder Bremen, Niedersachsen und Saarland (pdf, 109.5 KB) ist als PDF beigefügt.
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Christian Dohle, Pressesprecher des Senats, Tel.: (0421) 361-2396, E-Mail: christian.dohle@sk.bremen.de