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Senatskanzlei

Bürgermeister Böhrnsen: Geschlossene Unterbringung in Bremen ermöglichen

03.02.2015

Der Senat hat heute (3. Februar 2015) die Ressorts Soziales, Inneres, Justiz und Gesundheit beauftragt, bis nächsten Dienstag ein Konzept vorzulegen, wie der Umgang mit straffälligen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (UmF) verbessert werden kann. Bürgermeister Jens Böhrnsen: "Es ist eine vergleichsweise kleine Gruppe von Jugendlichen, die uns besondere Probleme bereiten. Deshalb müssen wir konsequent handeln, damit wir die große Akzeptanz in Bremen bei der Aufnahme von Flüchtlingen nicht gefährden. Die Ereignisse der letzten Tage zeigen, dass wir eine Möglichkeit suchen müssen, durch die diese Jugendlichen konsequent daran gehindert werden können, dass sie sich sofort wieder strafbar machen. Diese Aufgabe kann wegen des engen rechtlichen Rahmens die Untersuchungshaft nach der Strafprozessordnung nicht allein leisten. Deshalb ist die Einrichtung einer geschlossenen Unterbringung nach dem Jugendhilferecht sehr kurzfristig umzusetzen. Der Senator für Inneres hält das für unverzichtbar, der Senator für Justiz sieht die rechtliche Möglichkeit dafür. Und der Blick auf die Realität macht klar: Wir müssen jetzt handeln." Geprüft werden soll jetzt von den beteiligten Ressorts, ob es eine schnelle Lösung im Rahmen der Freigänger-Einrichtungen bei der JVA geben könnte. Zudem wird untersucht, ob das Abschiebegewahrsam in der Vahr in Frage kommt, damit der Jugend-Notdienst besonders schwierige Jugendliche bei nächtlichen Vorfällen wenigstens für die Nacht unterbringen kann.