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Der Senator für Finanzen

Bürgerinnen und Bürger erhalten Grundsteuerwertbescheide

Erster Schritt zur Berechnung der Grundsteuer geschafft

20.10.2022

Das Finanzamt Bremerhaven hat mit der Versendung der ersten Grundsteuerwertbescheide für die Städte Bremen und Bremerhaven begonnen. In dem Bescheid werden die Bürgerinnen und Bürger über die Bewertung ihres Grundbesitzes informiert. Der neue Grundsteuerwert wird im Regelfall höher sein, als der bisherige Einheitswert. Die ab 2025 zu zahlende Grundsteuer wird nicht im gleichen Maße steigen. Dazu Finanzsenator Dietmar Strehl: "Wir haben mit dem Grundsteuerwert die Basis für die Berechnung der Grundsteuer gelegt. Über den Grundsteuerbetrag, den die Eigentümerinnen und Eigentümer dann tatsächlich zahlen müssen, sagt dieser Wert jedoch noch nichts aus. Zwei weitere Schritte sind dafür notwendig. Entscheidend sind die Hebesätze, die wir in etwa eineinhalb Jahren festlegen können."

Quelle: Senator für Finanzen
Quelle: Senator für Finanzen

Zur Berechnung des Grundsteuerwertes zieht die Steuerverwaltung das Bewertungsgesetz des Bundes heran. Demnach fließen unter anderem der Wert des Bodens und eine pauschale Listenmiete in die Berechnung mit ein. Die Listenmieten wurden auf der Grundlage des Mikrozensus und unter Berücksichtigung des Mietpreisniveaus für jede Gemeinde festgelegt. Außerdem werden bei der Berechnung des Grundsteuerwertes die Grundstücksfläche, die Gebäudefläche, die Grundstücksart und das Alter des Gebäudes berücksichtigt. Diese Angaben wurden von den Bürgerinnen und Bürgern in ihrer Grundsteuererklärung für ihr Grundstück oder ihre Immobilie genannt. Nach diesem Bundesmodell berechnen insgesamt elf Bundesländer den Grundsteuerwert.

In einem zweiten Schritt wird der Grundsteuerwert mit der gesetzlich festgelegten Steuermesszahl multipliziert. Diese ist für Wohngrundstücke im Grundsteuergesetz mit 0,00031 festgelegt. Der nun errechnete Steuermessbetrag ist also schon deutlich geringer, als der Grundsteuerwert. In einem letzten Schritt wird der Steuermessbetrag mit dem Hebesatz der jeweiligen Kommune multipliziert. "Die Hebesätze legen die Kommunen selbst fest" stellt Finanzsenator Dietmar Strehl klar. "Die Absprache ist, dass das Grundsteueraufkommen für die Gemeinden insgesamt gleich bleiben soll. Für die Eigentümerinnen und Eigentümer bedeutet das: einige müssen mehr, andere weniger Grundsteuer bezahlen. Ziel der Reform ist, eine gerechte und dem aktuellen Wert entsprechende Besteuerung des Grundbesitzes zu erreichen."

Bürgerinnen und Bürger sollten überprüfen, ob alle von ihnen eingereichten Daten korrekt im Grundsteuerwertbescheid aufgeführt sind. Bei Abweichungen können die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer binnen eines Monats Einspruch einlegen.

Fortlaufend aktualisierte Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter www.finanzen.bremen.de/steuern/grundsteuerreform-92715.

Hintergrund Grundsteuerreform

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteilen vom 10. April 2018 bestätigt, dass die bisherige Berechnung der Grundsteuer verfassungswidrig ist. Als Begründung nannte das Gericht, dass die Einheitsbewertung auf Wertverhältnisse von 1964 (in den neuen Bundesländern sogar auf Wertverhältnisse von 1935) zurückgreift. Eine Aktualisierung der Werte ist seither nicht erfolgt. Die tatsächlichen Wertentwicklungen auf dem Grundstücksmarkt wurden nicht berücksichtigt. Das soll mit der Reform zur Grundsteuer behoben werden. Wichtig dabei ist: Das Gesamtaufkommen der Grundsteuer soll sich nicht verändern. Ab Januar 2025 wird die neue Grundsteuer erhoben. Insgesamt sind im Land Bremen 240.000 sogenannte wirtschaftliche Einheiten neu zu bewerten, auf Bremerhaven entfallen davon rund 35.000. Die Stadt Bremen hat 2021 rund 178 Millionen Euro Grundsteuer eingenommen, Bremerhaven knapp 32 Millionen Euro.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Ramona Schlee, Pressesprecherin beim Senator für Finanzen, Tel.: (0421) 361 94168, E-Mail ramona.schlee@finanzen.bremen.de