Im Rahmen der gemeinsamen Aktionstage gegen Schwarzarbeit haben Bedienstete der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) gemeinsam mit Bediensteten der zuständigen kommunalen Behörden in den Ländern Bremen und Niedersachsen Prüfungen im Rahmen der Schwarzarbeitsbekämpfung durchgeführt. Der Schwerpunkt der Prüfungen lag im Bauhaupt- und Baunebengewerbe. An den Überprüfungen im Land Bremen waren auch Beschäftigte der Gewerbeaufsicht, der Sonderkommission Mindestentgelt, des Ordnungsamtes und der BG Bau beteiligt. Das gemeinsame Ziel: Die gegenseitige Unterstützung bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.
Die Bediensteten der verschiedenen Behörden haben am 6. Mai 2025 insgesamt sechs Baustellen im Land Bremen kontrolliert. Dabei wurden 153 Personen in 50 Betrieben überprüft. Die kommunalen Behörden legten den Fokus ihrer Untersuchungen darauf, ob alle handwerks- und gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden. Es wurden hierbei keine mutmaßlichen Verstöße gegen die Handwerksordnung und gegen die Gewerbeordnung festgestellt. Die Gewerbeaufsicht hat die Einhaltung des Arbeitsschutzes auf den Baustellen kontrolliert und dabei zehn Mängel im Bereich des Arbeitsschutzgesetzes, der Arbeitsstättenverordnung und der Betriebssicherheitsverordnung festgestellt.
Die Bediensteten der FKS prüften unter anderem, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden, Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen beziehungsweise Aufenthaltstitel besitzen und auch, ob die Mindestarbeitsbedingungen eingehalten werden. In zwei Fällen wurden dabei Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet. Zudem erfolgte in 15 Fällen die Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren, die sich überwiegend aus Zuwiderhandlungen gegen die Ausweismitführungspflicht ergaben.
Neben den bereits eingeleiteten Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren ergaben sich während der Prüfmaßnahmen ebenfalls insgesamt 43 Sachverhalte, die weitere Prüfungen durch die FKS erfordern. So bedarf es in zehn Fällen der weiteren Prüfung, ob der gesetzliche Mindestlohn gezahlt wurde und in weiteren zehn Fällen, ob Unternehmen die geschuldeten Sozialversicherungsbeiträge nicht oder nicht korrekt abgeführt haben. Darüber hinaus befinden sich acht Fälle hinsichtlich eines möglichen Sozialleistungsmissbrauchs und zwei Fälle mit mutmaßlichen aufenthaltsrechtlichen Verstößen in Klärung. Zudem wurden weitere 13 Fälle mit Anhaltspunkten für weitere Rechtsverstöße wie etwa Zuwiderhandlungen gegen sozialversicherungsrechtliche Meldevorschriften oder Ausweismitführungspflichten festgestellt.
Soweit sich die Verdachtsfälle bestätigen, werden Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet sowie zu Unrecht bezogene Sozialleistungen zurückgefordert.
Finanzsenator Björn Fecker: "Für einen fairen Wettbewerb und den Schutz von Menschen vor Ausbeutung ist die Bekämpfung von Schwarzarbeit unerlässlich. Illegal Beschäftigte haben keine Absicherung bei Krankheit, Arbeitslosigkeit und auch keine Altersvorsorge. Illegale Beschäftigung schadet den gesetzestreuen Unternehmen. Nicht zuletzt gehen dem Fiskus erhebliche Einnahmen verloren, die für Bildung oder auch Wirtschaftsförderung fehlen. Mit den Kontrollen setzen wir behördenübergreifend ein Zeichen gegen Steuerbetrug und Sozialleistungsmissbrauch sowie für ehrliche Unternehmen und faire Arbeitsbedingungen."
Constanze Voß, Direktionspräsidentin der Direktion VII - Finanzkontrolle Schwarzarbeit - der Generalzolldirektion, hebt hervor: "Aktionstage wie diese zeigen immer wieder, wie wirkungsvoll das gemeinsame Vorgehen ist. Wenn alle an einem Strang ziehen, können komplexe Strukturen noch schneller aufgedeckt und zerschlagen werden. Gemeinsame Prüfungen bündeln nicht nur Expertise und Ressourcen, sie senden auch ein starkes Zeichen für Fairness und gegen die Schattenwirtschaft."
Die Aktionstage zur Bekämpfung der Schwarzarbeit werden im Land Bremen seit 2015 zweimal jährlich durchgeführt und werden gemeinsam vom Senator für Finanzen und der Generalzolldirektion koordiniert.
Ansprechpartner für die Medien:
Matthias Makosch, Pressesprecher beim Senator für Finanzen, Tel.: (0421) 361-94168, E-Mail: matthias.makosch@finanzen.bremen.de