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Der Senator für Finanzen

Bremerhavener Haushalt ist nicht genehmigungsfähig

Senat erwartet Überarbeitung

12.08.2025

Der Senat versagt die Genehmigung der Bremerhavener Haushaltssatzung 2025. Zugleich wird der Magistrat gebeten, die beanstandeten Punkte zu überarbeiten und dem Senator für Finanzen im Anschluss eine genehmigungsfähige Haushaltssatzung vorzulegen. Das hat die Landesregierung heute (12. August 2025) beschlossen.

Die vorgelegte Bremerhavener Haushaltssatzung erfüllt weder die landesverfassungsrechtlichen Vorgaben zur Schuldenbegrenzung noch hält sie die anteiligen Sanierungsverpflichtungen der Seestadt gemäß Landeshaushaltsordnung ein.

Die ausschlaggebenden Gründe im Einzelnen:

  • In der Haushaltssatzung ist für 2025 eine globale Mehreinnahme in Höhe von knapp 42,8 Millionen Euro eingestellt, die die Stadt Bremerhaven an zusätzlichen Einnahmen vom Land erwartet. Dafür besteht keine gesetzliche Grundlage im Gesetz über Finanzzuweisungen an die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven. Der Magistrat ist an geltende Gesetze gebunden und verstößt mit dieser Einnahmeplanung gegen die Grundsätze einer geordneten Haushaltswirtschaft. Das Land müsste zur Einhaltung der Sanierungsverpflichtungen gegenüber dem Bund und zur Sicherung der Sanierungshilfen in Höhe von 400 Millionen Euro pro Jahr weitere rund 43 Millionen Euro tragen. Dies ist haushaltswirtschaftlich nicht darstellbar und widerspricht auch der Landeshaushaltsordnung (Paragraf 18d), nach der sich auch die Stadtgemeinde Bremerhaven an den Sanierungsverpflichtungen beteiligen muss. Schon allein dieser Punkt schließt eine Genehmigung der Bremerhavener Haushaltssatzung 2025 unter Auflagen gänzlich aus.
  • In der Haushaltssatzung 2025 ist darüber hinaus eine globale Minderausgabe in Höhe von 16 Millionen Euro eingestellt, bei der anzunehmen ist, dass die Stadt Bremerhaven diese nicht wird realisieren können. Sie beträgt 1,56 Prozent der bereinigten Ausgaben und überschreitet damit die mit der Genehmigung der Haushaltssatzung auferlegte Grenze von 0,5 Prozent. Bereits die Auflösung der globalen Minderausgabe 2024 in ähnlicher Höhe stellte die Seestadt vor große Herausforderungen. Bremerhaven schloss in der Folge den Haushalt 2024 mit einem Fehlbetrag von rund 30 Millionen Euro. Und dabei konnte Bremerhaven in 2024 noch auf Rücklagen zurückgreifen, die nun aber nicht mehr zur Verfügung stehen.
  • Im Bremerhavener Haushaltsplanentwurf für 2025 sind Sozialleistungsausgaben in Höhe von 230 Millionen Euro veranschlagt, die damit 36 Millionen Euro unter den tatsächlichen Sozialleistungsausgaben des Vorjahres liegen. Aufgrund des gesetzlichen Verpflichtungscharakters sind die Sozialausgaben für 2025 offenkundig zu niedrig angesetzt.

Unterm Strich ergeben die ungedeckten beziehungsweise rechtlich nicht zulässigen Einnahme- und Ausgabeerwartungen ein Risikovolumen von rund 95 Millionen Euro. Das entspricht annähernd einem Zehntel des gesamten Haushaltsvolumens. Damit bestehen begründete Zweifel, ob Bremerhaven mit der vorgelegten Haushaltssatzung 2025 die landesverfassungsrechtlichen Vorgaben zur Schuldenbegrenzung einhalten kann. Letzteres ist für die Aufsichtsbehörde laut Landeshaushaltsordnung (Paragraf 118, Absatz 4a) aber Voraussetzung, um den Haushalt genehmigen zu können.

Seitens der Aufsichtsbehörde wurde frühzeitig im Vorfeld des Haushaltsbeschlusses darauf hingewiesen, dass der Bremerhavener Haushalt 2025 in dieser Form nicht genehmigungsfähig sein wird. Festgestellt wurde ebenfalls, dass die mit der Genehmigung des Nachtragshaushalts 2024 verbundenen Auflagen vom Magistrat unzureichend umgesetzt wurden. So wurde bislang ein Haushaltssicherungskonzept ebenso wenig vorgelegt wie ein Konzept, wie die Höhe der Kassenkredite zurückgeführt werden soll. Auch wurde nicht dafür Sorge getragen, vakante Personalstellen mit Ausnahme der Kinderbetreuung bis zur Vorlage eines Haushaltssicherungskonzeptes für das Haushaltsjahr 2025 nicht wiederzubesetzen sowie Beförderungen in diesem Zeitraum nicht vorzunehmen.

Der Senat fordert den Magistrat auf, den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 zu überarbeiten. Angesichts der bestehenden finanziellen Herausforderungen wird der Magistrat dazu angehalten, zeitnah Gespräche gemeinsam mit dem Senator für Finanzen und der Senatskanzlei zur Lösung der aktuellen Problemstellungen aufzunehmen. Dabei soll insbesondere ein Haushaltssicherungskonzept gemäß Paragraf 118 Abs. 4b LHO für den Haushalt der Stadt Bremerhaven erarbeitet werden. Im Anschluss wird der Magistrat gebeten, dem Senator für Finanzen eine überarbeitete und genehmigungsfähige Fassung der Haushaltssatzung 2025 vorzulegen.

Ansprechpartner für die Medien:
Matthias Makosch, Pressesprecher beim Senator für Finanzen, Tel.: (0421) 361-94168, E-Mail: matthias.makosch@finanzen.bremen.de