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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Bremer Sozialleistungen sollen an die durchschnittlichen Verhältnisse in Vergleichsregionen angepasst werden

30.11.2004

Aus der heutigen Senatssitzung:

Bremen soll sich bei den Standards der Sozialleistungen an den durchschnittlichen Verhältnissen auf Ebene der Länder oder der vergleichbaren Großstädte orientieren, eine Anpassung an diese Standards soll bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode erfolgen. Das hat der Senat heute (30.11.2004) auf der Grundlage des Endberichts der „Projektgruppe Sozialleistungen“ beschlossen.


Nach Angaben von Sozialsenatorin Karin Röpke nimmt Bremen zurzeit bereits an einer Reihe von Vergleichen (Benchmarks) bestimmter Sozialleistungen teil, so beispielsweise am Kennzahlenvergleich von 16 Großstädten. „Soweit es solche Benchmarks für ausgewählte Sozialleistungen noch nicht gibt, wird mein Ressort in Zusammenarbeit mit anderen Ländern und vergleichbaren Großstädten darauf hinwirken, dass sie eingeführt werden“, so die Senatorin.


Um notwendige Einsparungen im Bereich entgeltfinanzierter Sozialeinrichtungen zu realisieren bittet der Senat die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales, mit den in der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege zusammengeschlossenen Trägern dieser Einrichtung ein gemeinsames Verfahren für geeignete Benchmarks zu vereinbaren. Dabei sollen die bremischen Leistungsstandards abgeglichen werden mit denen vergleichbarer Großstädte oder Länder. Angestrebt wird, auch Sozialleistungsträger im niedersächsischen Umland einzubeziehen. Die Vergleiche betreffen die gesamte Breite der Sozialleistungen, insbesondere die Bereiche Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, Pflege in Einrichtungen und Hilfen in Kinder- und Jugendeinrichtungen. Zur Erarbeitung der Benchmarks können neutrale, externe Berater herangezogen werden. Sind die durchschnittlichen Standards und Kosten der Vergleichsregionen ermittelt, sollen die Entgelte für bremische Sozialeinrichtungen entsprechend angepasst werden, so der Beschluss des Senats. Vorschläge zur Umsetzung sind dem Senat bis Ende April 2005 vorzulegen.


Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum: „Wir müssen den Sozialhilfebereich trotz bremischer Haushaltsnotlage leistungsfähig halten und dabei alle Potenziale ausschöpfen. Dies bedeutet, dass auch die Träger als Dienstleister wirtschaftlich optimal arbeiten. Eine hohe Qualität ist durchaus auch bei geringeren Kosten erreichbar. Wo immer dies möglich ist, wollen wir im Interesse der Menschen, die Hilfen in Anspruch nehmen müssen, Wettbewerb unter den Trägern und Anbietern schaffen.“


Der Senat hat auch eine Reihe von einzelnen Bereichen benannt, die auf Einsparungen hin geprüft werden sollen. So beispielsweise die Verweildauer in Notunterkünften, die Förderung von Arbeitsloseninitiativen und die Ausgaben für Asylbewerber.


Der Senat hat auch den Bericht über die Entwicklung der Sozialleistungen im laufenden Jahr bis Ende Oktober 2004 und eine daraus abgeleitete Hochrechnung bis zum Ende des Jahres zur Kenntnis genommen. Demnach sind bis Ende Oktober 2004 rund 493 Millionen Euro für Sozialleistungen ausgegeben worden (2003 bis Ende Oktober: 481 Millionen Euro). Der Hochschätzung zufolge werden es Ende 2004 voraussichtlich 549 Millionen Euro sein. Die Ausgaben bewegen sich damit im Rahmen der vom Sozialressort vorgelegten Bedarfsschätzung allerdings ohne die Auflösung der vom Senat beschlossenen globalen Minderausgabe in Höhe von fünf Millionen Euro.