Länder unterstützen Antrag zur Verbesserung der barrierefreien gynäkologischen Versorgung
27.06.2025Am Donnerstag und Freitag, 26. und 27. Juni 2025, fand in Essen die 35. Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder (GFMK) statt. Bremen hatte insgesamt neun Anträge (mit-)eingebracht, die den Bund zu neuen Gesetzesentwürfen auffordern. Dazu zählen Anträge zum Gender Pay Gap, zur Stärkung des Gewalthilfesystems und zur Sicherung der barrierefreien gynäkologischen Versorgung, die einstimmig beschlossen wurden.
Dazu sagt Frauensenatorin Claudia Bernhard: "Bauliche Barrieren und eine unzureichende Ausstattung erschweren oder verhindern schlimmstenfalls sogar die gynäkologische Behandlung von Frauen mit Mobilitätsbehinderungen. Mit der barrierefreien gynäkologischen Sprechstunde am Klinikum Bremen-Mitte gibt es bereits ein gutes Angebot. Aber das reicht nicht aus. Mit dem heutigen Beschluss fordern wir den Bund auf, sich für eine auskömmlichere Finanzierung einzusetzen. Damit Ärzt:innen Umbaumaßnahmen nicht privat stemmen müssen und eine angemessene Vergütung für die zeitaufwendigere Versorgung erhalten."
Konkret fordern die Länder mit dem Beschluss zur Sicherung der barrierefreien gynäkologischen Versorgung das Bundesministerium für Gesundheit auf, sich für einen Versorgungszuschlag einzusetzen, damit sich mehr Gynäkologinnen und Gynäkologen bereiterklären, die zeitaufwendigere Behandlung von Frauen mit Mobilitätsbehinderungen zu übernehmen. Zudem soll der Bund sich für eine Änderung des Paragrafen 87 SGB V einsetzen. Ziel ist es, die bessere Vergütung gesetzlich zu verankern. Zusätzlich soll der Bund prüfen, inwiefern der Paragraf 105 SGB V auch um Zuschüsse zu Umbaumaßnahmen in bestehenden Praxen, die die Barrierefreiheit erhöhen, erweitert werden kann.
Zum Hintergrund:
Eine von der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz beauftragte und von der Zentralstelle der Landesfrauenbeauftragten sowie dem Landesbehindertenbeauftragten konzipierte und durchgeführte Studie kam im Frühjahr 2025 zu dem Ergebnis, dass Frauen mit Mobilitätsbehinderungen im Land Bremen eine gesundheitliche Versorgung nicht in derselben Bandbreite und Qualität zur Verfügung steht wie anderen Frauen. Gründe dafür sind beispielsweise Barrieren beim Zugang zu Praxen wie zu enge Aufzüge oder Treppenhäuser ohne Handläufe, nicht höhenverstellbare Untersuchungsstühle und barrierefreie Sanitäranlagen, fehlende oder unvollständige Angaben zur Barrierefreiheit von Praxen, sowie eine dem Zeitaufwand nicht angepasste Vergütung für die Behandlung. Nach Angaben der befragten Gynäkologinnen und Gynäkologen erfordert die Versorgung einen drei bis vier Mal so hohen zeitlichen Mehraufwand.
Insgesamt wurden in drei Teilerhebungen im Zeitraum 2023/24 knapp 1.900 Frauen mit Mobilitätsbehinderungen, 147 Gynäkologen und Gynäkologinnen sowie 109 Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen angeschrieben. Von den Angeschriebenen antworteten 280 Frauen, 28 Praxen und 40 Einrichtungen. Neben den Antworten aus den Fragebögen wurden vertiefende Interviews geführt und ausgewertet.
Die Studie und die darin enthaltenden Handlungsempfehlungen sind im Internet abrufbar unter: www.frauen.bremen.de/gyn_versorgung
Ansprechpartnerin für die Medien:
Kristin Viezens, Pressesprecherin der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: kristin.viezens@gesundheit.bremen.de