Justizministerkonferenz: Polizei- und Justizvollzugsdienst im Spannungs- oder Verteidigungsfall gleichstellen
06.06.2025Auf der gerade beendeten 96. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister in Bad Schandau in Sachsen wurde ein Antrag Bremens einstimmig beschlossen. Dieser hat zum Ziel, dass Polizei- und Justizvollzugsbedienstete hinsichtlich des Wehrdienstes künftig rechtlich gleichgestellt werden.
Justizsenatorin Claudia Schilling: "Bislang ist gesetzlich geregelt, dass Wehrpflichtige, die dem Vollzugsdienst der Polizei angehören im Spannungs- oder Verteidigungsfall nicht zum Wehrdienst herangezogen werden. Begründung für diese Ausnahme ist, dass die Funktionsfähigkeit der Polizei für die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung und damit für die Verteidigungsfähigkeit unerlässlich ist. Wir konnten erfolgreich dafür werben, dass diese Regelung künftig auch auf den Justizvollzugsdienst angewendet wird, denn in unseren Gefängnissen muss die Sicherheit und Ordnung selbstverständlich auch jederzeit gewährleistet sein."
Hintergrund: Die Koalitionspartner der neuen Bundesregierung haben vereinbart, den Wehrdienst nach dem "schwedischen Modell" neu aufzustellen. Hierfür wird zeitnah das Wehrpflichtgesetz geändert werden müssen. Bei der nunmehr anstehenden Neufassung dieses Gesetzes bietet sich die Gelegenheit, den Polizeivollzugsdienst und den Justizvollzugsdienst in Bezug auf den Wehrdienst gesetzlich gleich zu stellen und damit deren vergleichbaren Beitrag zur Verteidigungsfähigkeit auch rechtlich vergleichbar zu kodifizieren.
Mehr Rechtsicherheit im Erbbaurecht
Bremen stellte außerdem gemeinsam einen Antrag mit Hessen, der das Ziel hat, mehr Rechtsicherheit im Erbbaurecht herzustellen. "Die Stärkung des Erbbaurechts ergibt schon wegen gestiegener Bodenpreise und fehlendem Bauland in Städten und Gemeinden Sinn", erklärt die Justizsenatorin. "Statt Grundstücke in öffentlicher Hand zu verkaufen, sichern sich die Kommunen so langfristig Einflussmöglichkeiten. Die Vergabe von Erbbaurechten kann ein wirksamer Hebel zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum und zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus sein – und bezahlbarer Wohnraum ist ein Gebot der sozialen Gerechtigkeit." Der Antrag wurde von den Justizministerinnen und Justizministern einstimmig beschlossen.
Ein weiterer Antrag Bremens wurde ebenfalls einstimmig beschlossen. "Wir benötigen einen wirksamen Schutz der Allgemeinheit vor schweren staatsgefährdenden Gewalttaten. Dafür ist es erforderlich, dass bereits mehrere tateinheitliche Vorbereitungshandlungen zum Erlass eines Haftbefehls wegen Wiederholungsgefahr führen können", so Schilling und weiter: "Nicht erst bei demjenigen, der zum wiederholten Mal einen Anschlag plant, sondern auch bei demjenigen, der bereit ist, mehrere Schritte zur Verwirklichung seiner ersten Tat zu gehen, liegt ein Wiederholungsrisiko vor. Auch dieser gehört in Haft." Anlass für den Antrag waren die Vorbereitungen eines Anschlags in Bremerhaven, der verhindert werden konnte. Der Beschuldigte hatte sich über die Herstellung von Sprengsätzen informiert, die erforderlichen Materialien erworben und Sprengsätze gebaut. Letztlich hatte er sich mit der konkreten Umsetzung seiner Pläne befasst. Trotz dieser ganzen Schritte kam nach bestehender Rechtslage ein Haftbefehl wegen Wiederholungsgefahr nicht in Betracht. Der Beschuldigte blieb auf "freiem Fuß".
Ansprechpartnerin für die Medien:
Stephanie Dehne, Pressesprecherin bei der Senatorin für Justiz und Verfassung, Tel.: (0421) 361-2344, E-Mail: stephanie.dehne@justiz.bremen.de