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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Bremen wirbt für sicheres Fahrradfahren

24.05.2005

Bremen ist eine Fahrradstadt mit einem engmaschig ausgebauten Fahrradwegenetz, das an Holland erinnert: Mehr als 350.000 Wege erledigen die Bremer und Bremerinnen täglich mit dem Fahrrad.


Zählungen zufolge gibt es weit mehr Fahrräder als Pkws in dieser Stadt, jede dritte Fahrt ist pedalgetrieben – ein wesentlicher Beitrag für gesunde Luft- und Lebensqualität zwischen Weser und Wümme. Die Sicherheit im Straßenverkehr ist dabei erheblich steigerungsfähig: In Bremen verunglücken jährlich mehr als 1.000 Menschen mit dem Fahrrad, 900 von ihnen werden dabei verletzt. Obwohl diese Zahl bundesweit durchschnittlich ist, sind dies natürlich 1.000 Unfälle zu viel.

Mit einer Kampagne für das Verkehrsmittel Fahrrad will der Senator für Bau, Umwelt und Verkehr einen Beitrag zur Verkehrssicherheit in der Stadt leisten. Senator Jens Eckhoff: „Es nützt nichts, angesichts der Unfallzahlen mit dem Finger nur auf den motorisierten Verkehr zu zeigen. Auch unter Radfahrern ist das partnerschaftliche Verhalten erheblich steigerungsfähig: Die weitaus meisten Unfälle ereignen sich auf den "straßenbegleitenden Radwegen“ nicht nur mit Kraftfahrzeugen sondern auch zwischen Radlern. Dabei stellen Fahrradfahrer, die in der falschen Richtung fahren, eine besondere Gefahr für sich selbst und andere dar. Häufig sind auch Fußgänger die Leidtragenden solchen Fehlverhaltens.“


Selbst wenn Fahrradfahrer keinen Führerschein benötigen - für sie gilt die Straßenverkehrsordnung wie für jeden anderen Verkehrsteilnehmer auch. Die Mehrzahl aller Verkehrsunfälle mit verletzten Radfahrern ist leider auf Ignoranz gegenüber Verkehrsregeln zurückzuführen.


In Bremen ist mit der „Zielplanung Fahrrad“ die wesentlichste Voraussetzung für eine kontinuierliche Verbesserung des Radwegenetzes und der dazu gehörenden Infrastruktur wie Wegweisung und Schaffung von nutzergerechten Abstellplätzen auf einem guten Weg. Auf der anderen Seite müssen die geltenden Vorschriften beachtet werden, um Gefahren konsequent zu vermeiden.


Dazu einige Tipps:


Rechtsfahrgebot gilt!
Fahrradfahrer müssen sich grundsätzlich rechts halten. Auf Straßen benutzen sie die rechte Fahrbahnseite oder den rechten Radweg. Nur in Ausnahmefällen – und mit entsprechender Beschilderung dürfen Radwege in beiden Richtungen benutzt werden.


Radweg oder Fahrbahn?
Ein rundes blaues Schild mit dem Fahrradsymbol weist darauf hin, dass von allen hier der Radweg benutzt werden muss. Auf Radwegen ohne dieses Schild dürfen Radler dagegen auch die Fahrbahn benutzen.


Alkohol am Lenker?
Alkohol im Sattel ist nicht erlaubt: Für Fahrradfahrer gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer auch. Wer angeheitert in die Pedale tritt, kann seinen Führerschein ebenso verlieren wie ein PKW-Fahrer.


Fußgängerzonen sind keine Radwege!
Fußgängerzonen sind keine Radwege. Jeder Radfahrer hat die Pflicht, aus dem Sattel zu gehen und abzusteigen. Mit einer einzigen Ausnahme: Wenn ihm ein Schild "Radfahrer frei“ das Fahrradfahren erlaubt. Selbst dann aber sind Fahrradfahrer im Reich der Fußgänger "nur geduldet“. Sie müssen sich extrem rücksichtsvoll verhalten und dürfen Fußgänger niemals bedrängen. Auch hier gilt: Notfalls anhalten und Vortritt gewähren!


Gehweg!
In Straßen ohne Radweg benutzen Radfahrer die Fahrbahn. Denn auf Gehwegen haben Radfahrer nichts zu suchen (Ausnahme: Kinder bis 10 Jahre). Sind Gehwege für Radler frei gegeben gelten die gleichen Grundsätze wie in frei gegebenen Fußgängerzonen. Also äußerst defensiv fahren.


Ausrüstung checken!
Bei den Sicherheitsanlagen, den Bremsen, Klingeln oder Licht, hapert es oft - die Ursache vieler, insbesondere nächtlicher Unfälle. Wer mit dem Fahrrad einen Unfall verursacht, ohne "erleuchtet“ zu sein, für den wird es oft richtig teuer.


Einbahnstraßenpflichten
In gekennzeichnete Einbahnstraßen in Tempo-30-Zonen dürfen Radfahrer in beide Richtungen fahren, eine Praxis, die bei rücksichtsvoller Fahrweise aller Verkehrsteilnehmer problemlos funktioniert. In Tempo-30-Zonen gilt grundsätzlich Rechts vor Links, auch für Radfahrer. Autofahrer müssen dagegen in geöffneten Einbahnstraßen immer und grundsätzlich mit Radlern von Rechts rechnen und deren Vorfahrt beachten.


Neben der Kommunikation der Sicherheitsaspekte soll die Kampagne auch Lust auf das Verkehrsmittel Rad machen. Senator Eckhoff: „Die Stadt Bremen bietet allen Radfahrerinnen und Radfahrern besonders viele Möglichkeiten schnell, sicher und oftmals ungestört vom Kfz-Verkehr vorwärts zu kommen. Mit diesem Pfund wollen wir auch künftig wuchern, für den Alltag, Naherholung und Städtetourismus.“


Ein engmaschiges Fahrradwegenetz erschließt die gesamte Stadt. Ob Werderland, Kleingartengebiet oder Stadtpark: Viele dieser Wege führen auf weiten Strecken mitten in der Stadt durchs Bremer Grün.

Das Bremer Radwegenetz wird derzeit kartographisch aufbereitet und in den nächsten Monaten als Radfahrerstadtplan veröffentlicht werden.

Der Grüne Ring um Bremen bietet darüber hinaus hervorragende Naherholungsmöglichkeiten, Bike und Ride an vielen Bahnhöfen und Haltestellen von Bus und Bahn ergänzen das Angebot und erweitert den Aktionsradius. Neuerdings ist auch eine Stadtroute für Touristen ausgeschildert und als kleine Broschüre erhältlich, auf der auch Einheimische als gern gesehene Gäste die Vorzüge von Bremen mit dem Rad erfahren können (erhältlich bei der Bremer Touristik Zentrale).


Neben einer Plakatkampagne wird im Rahmen der Aktion „Mit dem Fahrrad in der City“ ein Folder für Sicheres Radfahren produziert, der u.a. auch in den Bremer Schulen verteilt werden soll. (Plakatmotiv und Folder siehe Anlage)

Die Kampagne für das Verkehrsmittel Fahrrad ist Bestandteil des europäischen Programms CIVITAS, mit dem umweltverträgliche Mobilitätsprojekte gefördert werden.