Senat beschließt Änderung disziplinar- und beamtenrechtlicher Vorschriften
03.03.2026Um Verfassungsfeinde vom öffentlichen Dienst fernzuhalten, will der Senat das Einstellungsverfahren für Beamtinnen und Beamte und das Disziplinarrecht verschärfen. Die entsprechende Gesetzesnovelle hat der Senat heute (3. März 2026) beschlossen, die Bürgerschaft muss noch zustimmen. Darüber hinaus wird mit dem Gesetzentwurf neben einer Modernisierung von Amtsbezeichnungen unter anderem auch die Einführung der 41-Stunden-Woche für Beamtinnen und Beamte zum 1. Juli 2026 geregelt.
Finanzsenator Björn Fecker: "Die Novelle dient dazu, die Unterwanderung des öffentlichen Dienstes durch Bewerberinnen und Bewerber mit verfassungsfeindlichen Bestrebungen möglichst zu verhindern. Dafür verschärfen wir die Einstellungsverfahren. Wir verbessern aber auch die Beweissicherung in Disziplinarverfahren, um Beamtinnen und Beamte bei Verstößen gegen die Verfassungstreue aus dem Dienst entfernen zu können. Die Integrität des öffentlichen Dienstes muss gewahrt bleiben. Gegner unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung haben im Staatsdienst nichts verloren. Das gilt sowohl für Rechts- als auch Linksextremisten, die unseren Staat von innen bekämpfen wollen."
Beamtinnen und Beamte haben eine besondere Treuepflicht gegenüber dem Staat und müssen jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung eintreten. Der öffentliche Dienst muss sich angesichts zunehmend extremistischer Einstellungen in der Gesellschaft vor Personen schützen, die den Staat und die Verfassung von innen bekämpfen. Um Verfassungsfeinde vom öffentlichen Dienst fernzuhalten, sollen das Einstellungsverfahren für Beamtinnen und Beamte sowie das Disziplinarrecht verschärft werden. Ergeben sich im Einstellungsverfahren oder aufgrund öffentlich zugänglicher Quellen inklusive Social Media tatsächliche Anhaltspunkte für Zweifel an der Verfassungstreue, kann die Einstellungsbehörde eine anlassbezogene Anfrage an den Verfassungsschutz richten. Das gilt für Bewerberinnen und Bewerber, die konkret für eine Einstellung oder Übernahme von einem anderen Dienstherrn vorgesehen sind. Dafür schafft der Gesetzentwurf die Grundlage. Sechs Monate nach Abschluss des Einstellungsverfahrens werden die Informationen von der Einstellungsbehörde gelöscht.
Darüber hinaus ermöglicht der Gesetzentwurf im Rahmen eines Disziplinarverfahrens wegen Verstoßes gegen die Verfassungstreue eine Anfrage an den Verfassungsschutz, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für das Dienstvergehen vorliegen. Die Novelle ermöglicht in einem Disziplinarverfahren ferner auf richterliche Anordnung die Inaugenscheinnahme der Hautoberfläche der betroffenen Beamtin oder des Beamten, um gegebenenfalls verfassungsfeindliche Tätowierungen nachweisen zu können.
Während die Fürsorgepflicht im Regelfall dazu führt, dass in Folge eines Disziplinarverfahrens aus dem Dienst entfernte Beamtinnen und Beamte noch für sechs Monate einen Unterhaltsbeitrag erhalten können, wird dies für Beamtinnen und Beamte ausgeschlossen, die gegen die Verfassungstreue verstoßen.
Der Gesetzentwurf sieht die Anhebung der wöchentlichen Arbeitszeit für Beamtinnen und Beamte von 40 auf 41 Stunden vor. Davon ausgenommen sind schwerbehinderte Beamtinnen und Beamte. Ausnahmen soll es auch für Beamtinnen und Beamte geben, die Kinder unter zwölf Jahren erziehen, oder Angehörige pflegen. Für Teilzeitbeschäftigte wird zudem während laufender Zeiträume die Möglichkeit geschaffen, ihre Arbeitszeit um bis zu eine Stunde zu erhöhen. Damit werden Einkommenseinbußen vermieden. Auch bei bereits bewilligten oder laufenden Sabbaticals können die Beamtinnen und Beamten zur Vermeidung finanzieller Nachteile die Erhöhung ihrer Teilzeitbeschäftigung beantragen. Auf bereits bewilligte Altersteilzeit-Modelle findet die Arbeitszeiterhöhung keine Anwendung.
Hintergrund für die Ausweitung der wöchentlichen Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten ist, dass Bremen angesichts der drohenden Haushaltsnotlage gesetzlich zur nachhaltigen Konsolidierung verpflichtet ist. Neben dem Bund verlangen auch Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Baden-Württemberg von ihren Beamtinnen und Beamten eine 41-Stunden-Woche. Die Erhöhung der Arbeitszeit ist Teil einer ganzen Reihe an Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung. So hat der Senat im Rahmen des Sanierungsprogramms bereits Steuern und Gebühren erhöht, was Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen trifft.
Ansprechpartner für die Medien:
Matthias Makosch, Pressesprecher beim Senator für Finanzen, Tel.: (0421) 361-94168, E-Mail: matthias.makosch@finanzen.bremen.de