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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Bremen will Betriebsräte stärken

Bundesrat beschließt Antrag zur rechtlichen Absicherung

08.05.2026

Bremen hat sich heute (8. Mai 2026) im Bundesrat erfolgreich dafür eingesetzt, die betriebliche Mitbestimmung weiterzuentwickeln und Betriebsräte rechtlich besser abzusichern. Ziel des gemeinsamen Entschließungsantrag mit Niedersachsen ist es, Paragraf 119 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) als Offizialdelikt auszugestalten und Strafbarkeitslücken zu schließen. Damit könnten Behinderungen von Betriebsratswahlen sowie Störungen der Arbeit von Betriebsverfassungsorganen künftig wirksamer strafrechtlich verfolgt werden. Der Antrag ist für die weitere Beratung in die Ausschüsse überwiesen worden.

Arbeitssenatorin Dr. Claudia Schilling: "Die Betriebsverfassung ist ein zentrales Element unseres Arbeitslebens. Sie schützt die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und sichert damit die demokratische Teilhabe im Betrieb. Wer betriebliche Mitbestimmung behindert, greift nicht nur einzelne Beschäftigte an, sondern ein zentrales Element unserer Arbeits- und Demokratieordnung. Wir wollen Betriebsratsarbeit wirksam schützen. Es muss Beschäftigten möglich sein, einen Betriebsrat zu gründen, ohne Repressalien durch die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber fürchten zu müssen."

Hintergrund der Initiative der Länder ist das sogenannte "Union Busting", also Fälle, in denen Betriebsratsgründungen aktiv durch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verhindert und ungerechtfertigte Kündigungen gegen Betriebsratsmitglieder ausgesprochen werden oder diese während ihrer Betriebsratsarbeit gezielten Anfeindungen oder Benachteiligungen ausgesetzt sind.

Bislang ist die Strafverfolgung nach Paragraf 119 Betriebsverfassungsgesetz an einen Strafantrag gebunden. Das bedeutet: Nur wenn der Betriebsrat oder ein Betriebsratsmitglied oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft aktiv werden, kann die Staatsanwaltschaft tätig werden. In der Praxis schrecken jedoch viele Betroffene davor zurück, einen solchen Antrag zu stellen. Mit einer Umwandlung in ein Offizialdelikt könnten die Strafverfolgungsbehörden von Amts wegen tätig werden, sobald sie von einem Verstoß erfahren.

Der Antrag knüpft inhaltlich an eine Bremer Initiative an: Im Juli 2025 hatte der Bundesrat die Modernisierung des Betriebsverfassungsgesetzes beschlossen und die Bundesregierung zum Handeln aufgefordert. Zentrale Änderungsvorschläge umfassen unter anderem die Erweiterung des Anwendungsbereiches des Betriebsverfassungsgesetzes sowie die Weiterentwicklung der Beteiligungsrechte von Betriebsratsgremien in Bezug auf den Schutz von Beschäftigtendaten und den Einsatz Künstlicher Intelligenz.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Nina Willborn, Pressesprecherin bei der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration, Tel.: (0421) 361-20323, E-Mail: nina.willborn@soziales.bremen.de