Senat beschließt Bundesratsinitiative
20.05.2025Bremen setzt sich im Bundesrat dafür ein, die betriebliche Mitbestimmung weiterzuentwickeln. Grundlage soll eine umfassende Reform des Betriebsverfassungsgesetzes sein, mit der die bestehenden Regelungen aktualisiert und an Veränderungen in der Arbeitswelt angepasst werden. Den Entschließungsantrag hat der Senat heute (20. Mai 2025) beschlossen.
Auf Initiative der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration wurde im April 2024 eine Arbeitsgruppe für die Bundesländer ins Leben gerufen, die den Vorschlag zur Modernisierung des Betriebsverfassungsgesetzes erarbeitet hat.
Die Arbeitswelt hat sich in den vergangenen Jahrzehnten grundlegend gewandelt. Digitalisierung und Künstliche Intelligenz haben in vielen Betrieben zu erheblichen Veränderungen betrieblicher Strukturen, der Verfahren und Entscheidungsprozesse geführt. Daher bedürfen die geltenden Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes dringend einer Modernisierung. Betriebsrätinnen und Betriebsräte müssen in der Lage sein, unter den neuen Gegebenheiten und Voraussetzungen ihre Mitbestimmungsrechte auszuüben und an wesentlichen unternehmerischen Zukunfts-Entscheidungen mitzuwirken. Neben diesen strukturellen Veränderungen zeigen systematisch erfasste Daten wie auch gerichtliche Prozesse aus den vergangenen Jahren, dass es vermehrt Maßnahmen einzelner Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gegen die Gründung von Betriebsratsgremien gab oder deren Arbeit behindert wurde.
Schutz vor "Union Busting"
Der Bremer Senat ist überzeugt, dass struktureller Wandel nur gemeinsam gelingen kann. Wenn Betriebe und Beschäftigte zusammenarbeiten, können sie die Zukunft positiv gestalten. Die Einbeziehung der Interessen der Beschäftigten im Rahmen der betrieblichen Mitbestimmung stärkt deren Vertrauen in den Betrieb. Ein regelmäßiger Austausch von Informationen zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite fördert eine vertrauensvolle Zusammenarbeit, verbessert das Betriebsklima und trägt zum Unternehmenserfolg bei. Starke, handlungsfähige Betriebsrätinnen und Betriebsräte können diesen Austausch- und Vertrauensprozess konstruktiv gestalten und begleiten.
Um das Betriebsverfassungsgesetz den Anforderungen der gegenwärtigen Arbeitswelt anzupassen, wird der Bremer Senat im Bundesrat zwölf Forderungen und Prüfbitten an die Bundesregierung vorschlagen. Zentrale Änderungsvorschläge sind:
Dr. Claudia Schilling, Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration: "Betriebsrätinnen und Betriebsräte sind ein Grundpfeiler in der Gestaltung guter Arbeit, denn die Mitbestimmung der Beschäftigten trägt wesentlich dazu bei, Transformationsprozesse erfolgreich zu meistern. Die Arbeitswelt verändert sich immer schneller, deshalb brauchen wir ein Betriebsverfassungsgesetz, das diesen Veränderungen Rechnung trägt. Ziel der Bundesratsinitiative ist es, Betriebsratsgremien als zentralen Baustein der demokratischen Gesellschaft zu erhalten, zu stärken und ihre Mitwirkungsrechte zeitgemäß auszugestalten."
Ansprechpartnerin für die Medien:
Nina Willborn, Pressesprecherin bei der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration, Tel.: (0421) 361-20323, E-Mail: nina.willborn@soziales.bremen.de