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Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Bremen verstärkt Engagement und Zusammenarbeit bei der gesundheitlichen Prävention

Gemeinsame Presseerklärung:

12.01.2017

Prävention und Gesundheitsförderung im Land Bremen stärker ausbauen und die Zusammenarbeit intensivieren – das ist das Ziel der Landesrahmenvereinbarung Prävention, die jetzt zwischen den gesetzlichen Krankenkassen im Land Bremen, der gesetzlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung sowie dem Land Bremen unterzeichnet wurde. Die Bundesagentur für Arbeit tritt der Landesrahmenvereinbarung bei.

Die Sozialversicherungsträger und Bremens Gesundheitssenatorin Prof. Dr. Eva Quante-Brandt begrüßen die Vereinbarung, mit der die Grundlage für ein gemeinsames Vorgehen gelegt wird. Dieie stellt sicher, dass alle Beteiligten ihre Kräfte im Bereich der Prävention bündeln, um die Menschen im Land Bremen besser erreichen zu können. Vorhandene Angebote sollen dafür transparenter gestaltet und geplante Maßnahmen besser aufeinander abgestimmt werden. Ziel ist es, ein langes gesundes Leben für möglichst alle Menschen im Land, unabhängig von ihrer sozialen Lage, zu erreichen.

Im Mittelpunkt der gemeinsamen Präventionsarbeit der nächsten Jahre stehen die Themenschwerpunkte "Gesundheitsförderung für Langzeitarbeitslose", "Gesundheitsförderung für Alleinerziehende", "Gesunde Stadtteile" und "Gesunde und sichere Arbeit". Für diese Bereiche werden sogenannte Leuchtturmprojekte ausgemacht, die alle Beteiligten gemeinsam unterstützen wollen. Darüber hinaus wird es kleinere Projekte geben, die in diese Bereiche fallen, für die eine Kooperation zwischen zwei oder mehr Partnern abgeschlossen werden kann. Neben neuen Initiativen werden auch bewährte Projekte und Kooperationen fortgeführt. Die gesetzlichen Krankenkassen, gesetzlichen Renten- und Unfallversicherungen sowie das Land Bremen (Beteiligte) sind über das regelmäßig tagende Strategieforum Prävention miteinander vernetzt. Darüber hinaus wird einmal im Jahr eine Präventionskonferenz ausgerichtet, zu der alle an Prävention und Gesundheitsförderung beteiligten Akteure eingeladen sind, um Ideen und Bedürfnisse direkt auszutauschen.

"Bereits seit Jahren finanzieren die Krankenkassen Präventionsmaßnahmen zum Beispiel in Kindergärten und Schulen", sagt Dr. Olaf Haase von der IKK gesund plus, stellvertretend für die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. "Zusammen mit allen anderen Akteuren wollen die Krankenkassen nun neue Maßnahmen entwickeln sowie bewährte Angebote ausbauen und so einen Beitrag dazu leisten, dass Ungleichheiten von Gesundheitschancen vermindert werden können. Dabei darf nicht aus dem Blick geraten, dass Gesundheitsförderung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, an der sich alle beteiligen müssen."

Gesundheitssenatorin Prof. Dr. Eva Quante-Brandt betont: "Mir ist es ein besonderes Anliegen, dass Angebote zur Prävention und Gesundheitsförderung niedrigschwellig und nachhaltig ausgestaltet werden, um insbesondere Menschen in sozial schwierigen Lebensumständen dabei unterstützen zu können, ihre Lage eigenständig zu verändern. Hierfür entsteht durch das Präventionsgesetz erstmalig eine große Chance, insbesondere im Hinblick auf gemeinsame Vorhaben. Ich möchte mich ganz herzlich bei den Vertreterinnen und Vertretern der Sozialversicherungsträger wie auch den beteiligten Ressorts für das Engagement bedanken und bin zuversichtlich, dass die Effekte des Präventionsgesetzes mittel und langfristig den Menschen zugutekommen."

Die Partner der Vereinbarung verfolgen zudem das gemeinsame Ziel, die betriebliche Gesundheitsförderung an der Schnittstelle zum Arbeitsschutz durch eine trägerübergreifende Zusammenarbeit und eine verbesserte, auf den Bedarf der Unternehmen ausgerichtete Beratung weiterzuentwickeln und zu verbreiten. Der Schwerpunkt "sichere und gesunde Arbeitsplätze" verbindet Arbeitsschutz und betriebliches Gesundheitsmanagement als zwei Säulen einer modernen Präventionskultur in den Unternehmen. Senatorin Quante-Brandt: "Unser Ziel ist der vorbeugende Gesundheitsschutz für die Beschäftigten in einer sich wandelnden Arbeitswelt."

"Prävention lohnt sich – das ist die Erfahrung von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen aus Jahrzehnten betrieblicher Präventionsarbeit" sagt die Direktorin des Landesverbands Nordwest der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, Sabine Kudzielka. "Wir freuen uns, die Zusammenarbeit mit den anderen Sozialversicherungszweigen für sichere und gesunde Arbeitsbedingungen zu verstärken."

"Die Angebote zur Prävention müssen möglichst frühzeitig ansetzen: im besten Fall schon bei ersten Anzeichen gesundheitlicher Probleme - etwa dann, wenn Schichtarbeit oder beruflicher Stress Beschwerden begünstigt." Darauf hat Christian Wolff von der Deutschen Rentenversicherung Oldenburg-Bremen aufmerksam gemacht. "Ob Reha, Beratung der Betriebe oder Prävention: Die Rentenversicherung bringt bestes Know-how mit, das wir gern zur Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung im Land Bremen zur Verfügung stellen."

Hinweis:
Die Beteiligten der Landesrahmenvereinbarung laden am Montag, 20. März 2017, zu der ersten Präventionskonferenz im Land Bremen ein. Ab 10 Uhr wird über die Möglichkeiten und Bedingungen der Landesrahmenvereinbarung informiert sowie mögliche Ideen und Projekte in Workshops zu den oben genannten Themenschwerpunkten diskutiert. Eingeladen werden Stadtteil-Akteure, Institutionen und Politiker aus dem Gesundheitsbereich.

Hintergrund:
Im Juli 2015 hat der Deutsche Bundestag das Präventionsgesetz verabschiedet. Es sieht vor, Prävention und Gesundheitsförderung in den verschiedenen Lebenswelten der Bevölkerung zu stärken. Zu diesen Lebenswelten gehören zum Beispiel der Arbeitsplatz, Kindertagesstätten und Schulen sowie das Wohnumfeld. Mit den Landesrahmenvereinbarungen setzen die Akteure in den einzelnen Bundesländern die Vorgaben des Gesetzes um und berücksichtigen dabei landesspezifische Bedürfnisse. Für diese Zwecke stellen die Krankenkassen deutlich mehr Geld als bisher für Prävention und Gesundheitsförderung zur Verfügung. Der Richtwert steigt von gut drei Euro auf mehr als sieben Euro je Versicherte und wird damit mehr als verdoppelt. Davon stehen unter anderem zwei Euro für Maßnahmen in Lebenswelten sowie zwei Euro für Maßnahmen in Betrieben zur Verfügung.