Der Senat hat heute (18. November 2025) die neue Mietenbegrenzungsverordnung beschlossen. Damit gilt die Mietpreisbremse für die Stadtgemeinde Bremen ab dem 1. Dezember 2025 bis zum 31. Dezember 2029 unverändert fort. Die Miete darf bei Wiedervermietungen weiterhin höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Senatorin Özlem Ünsal betont die Bedeutung der Entscheidung: "Wir schützen Menschen, die auf dem Bremer Wohnungsmarkt unter Druck stehen. Die Fakten sprechen eine eindeutige Sprache: Bremen wächst weiterhin, die Nachfrage ist unverändert hoch, der Leerstand gering und dementsprechend steigen die Mieten − schneller als im Bundesschnitt. Deshalb ziehen wir eine klare Linie."
Die gesetzlichen Voraussetzungen für den Neuerlass sind erfüllt. Eine aktuelle gutachterliche Expertise bestätigt, dass die Versorgung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen in Bremen weiterhin besonders gefährdet ist. Parallel setzt der Senat zahlreiche Maßnahmen um, um den Wohnungsmarkt zu stabilisieren – darunter die Wohnraumförderung, der Ausbau des geförderten Neubaus, der qualifizierte Mietspiegel, die Bekämpfung von Problemimmobilien sowie die abgesenkte Kappungsgrenze.
Özlem Ünsal: "Klar ist: Regulierung allein löst den Wohnraummangel nicht, aber sie schützt vor überzogenen Preisen. Wir kombinieren Schutz und Angebot: Wir bremsen bei überhöhten Mieten und investieren gleichzeitig in neue Wohnungen. Das ist der richtige Weg, um die Lage zu stabilisieren."
Mit der Verlängerung nutzt Bremen den vom Bund vorgesehenen Rechtsrahmen bis Ende 2029. Die Verordnung bezieht sich weiterhin ausschließlich auf Wiedervermietungen. Neubau sowie umfassend modernisierter Wohnraum bleiben bewusst ausgenommen, um Investitionen nicht zu behindern.
Ansprechpartner für die Medien:
Aygün Kilincsoy, Pressesprecher bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Tel.: (0421) 361 - 6012, E-Mail: ayguen.kilincsoy@bau.bremen.de