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Die Senatorin für Justiz und Verfassung

Bremen unterstützt Antrag zur Abschaffung des Straftatbestandes "Majestätsbeleidigung"

Bundesrat beschließt Gesetzesinitiative zur Abschaffung des §103 StGB

16.12.2016

Nach § 103 StGB macht sich strafbar, wer Organe und Vertreter ausländischer Staaten beleidigt. Aktualität gewann die Norm durch ein Schmähgedicht des aus Bremen stammenden Satirikers Jan Böhmermann. Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan hatte sich hiergegen mit Strafanzeigen gewandt. Die zuständige Staatsanwaltschaft sah den Straftatbestand jedoch nicht als erfüllt an. Nach dem Willen des Bundesrats soll der Paragraph zur "Majestätsbeleidigung" nunmehr abgeschafft werden. Die Länderkammer hat sich der von Hamburg initiierten und von Bremen unterstützten Initiative zur Streichung der Norm angeschlossen.

Justizsenator Martin Günthner: "Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut in unserem Rechtsstaat. Sie dient auch und gerade dazu, den Mächtigen und Einflussreichen einen – auch pointierten – Spiegel vorzuhalten, ohne dafür bestraft zu werden. Das Strafgesetzbuch bietet ausreichend Schutz, sollte hierbei das Persönlichkeitsrecht verletzt werden. Eine besondere Strafandrohung für vermeintlich besonders bedeutende Persönlichkeiten – wie sie § 103 StGB vorsieht – passt nicht in einen demokratischen Staat, der gerade vom Wettstreit der Meinungen und Ansichten lebt."

Mitantragsteller der Gesetzesinitiative sind neben Hamburg und Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Thüringen. Jetzt liegt es beim Deutschen Bundestag, die Streichung der Vorschrift schnell umzusetzen.