Die Senatorin für Kinder und Bildung bereitet zum Schuljahr 2026/27 ein Pilotprojekt zur Arbeitszeiterfassung von Lehrkräften vor. Das hat der Senat in seiner Sitzung am heutigen Dienstag (27. Mai 2025) beschlossen. Damit reagiert die Bildungsbehörde auf die bundesweit geltenden arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen zur Erfassung der Arbeitszeit.
Sascha Karolin Aulepp, Senatorin für Kinder und Bildung: "Während andere Bundesländer noch abwarten, werden wir in Bremen mit dem Pilotprojekt zeigen, wie Arbeitszeiterfassung im Schulalltag gelingen kann. Wir wissen, dass das einen tiefgreifenden Wandel für die Arbeit an unseren Schulen, für Lehrkräfte und für Schulleitungen bedeutet. Deshalb gehen wir diesen Schritt gut vorbereitet, mit genug Zeit für Planung, Begleitung und Auswertung."
Die Einführung der Arbeitszeiterfassung bedeutet einen grundlegenden Wandel: Lehrkräfte müssen künftig stärker ihre Arbeitszeiten dokumentieren und einhalten. Schulleitungen sollen sie dabei unterstützen und Aufgaben priorisieren. Der Pilot wird daher bewusst mit wenigen Schulen starten, um eine intensive Begleitung zu ermöglichen. Auch technische und organisatorische Voraussetzungen werden in dieser Phase erprobt und optimiert. Die Pilotierung zielt ausdrücklich nicht nur auf die Dokumentation des Status quo ab, sondern auf die Erprobung künftiger Bedingungen, etwa im Umgang mit außerunterrichtlichen Tätigkeiten wie Elterngesprächen, Korrekturen oder Fortbildungen. Auch technische Lösungen, beispielsweise die Nutzung von digitalen Systemen, sollen getestet werden. Die senatorische Behörde trägt damit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts und der Verantwortung als Arbeitgeberin Rechnung. Gleichzeitig wird bewusst auf eine vorschnelle Einführung verzichtet, um die notwendige Akzeptanz und Umsetzbarkeit im Schulalltag sicherzustellen.
Rechtlicher Rahmen und neue Anforderungen
Das Bundesarbeitsgericht hat 2022 festgestellt, dass die gesamte Arbeitszeit aller Beschäftigten – auch im öffentlichen Dienst – zu erfassen ist. Eine Ausnahmeregelung für Lehrkräfte wird es nicht geben. Bisher wurde die Arbeitszeit über das Deputatsmodell geregelt – mit einem hohen Maß an Flexibilität für außerunterrichtliche Tätigkeiten. Mit der Arbeitszeiterfassung steht das klassische Deputatsmodell auf dem Prüfstand und rücken die Einhaltung von Arbeitsschutzvorgaben, zum Beispiel Arbeitsverbote an Sonn- und Feiertagen sowie eine differenziertere Bewertung nicht-unterrichtlicher Tätigkeiten in den Fokus. Zukünftig werden nicht nur Unterrichtszeiten, sondern auch weitere Tätigkeiten wie Korrekturen, Elterngespräche und Konferenzen systematisch erfasst.
Pilotphase ab August 2026
Die Pilotierung zum 1. August 2026 beginnt an ausgewählten Schulen im Land Bremen und läuft über ein komplettes Schuljahr. Verschiedene Schulformen und Berufsgruppen werden einbezogen, um ein realistisches Abbild schulischer Vielfalt zu gewährleisten. Vorgesehen ist, den zukünftigen Soll-Zustand einer zeitgemäßen Arbeitszeiterfassung unter realen Bedingungen zu testen – mit besonderem Fokus auf bislang wenig sichtbare, aber zeitintensive Aufgaben. Eine projektbegleitende Arbeitsgruppe, die eine rechtliche, technische und pädagogische Expertise vereint, verantwortet die Umsetzung. Der Magistrat Bremerhavens und die Interessenvertretungen sind eingebunden. Die Zeiterfassung soll digital über eine App auf dienstlichen iPads erfolgen. Das System wird datenschutzkonform entwickelt.
Planung und Umsetzung
Planung und Umsetzung des Piloten erfolgen in mehreren abgestimmten Schritten. Nach dem Senatsbeschluss sollen bis Ende Juni 2025 die teilnehmenden Schulen festgelegt werden. Bis Ende November 2025 erfolgt die Definition der Tätigkeitsfelder sowie der angestrebten Soll-Arbeitszeiten. Die technische Lösung und begleitende Materialien werden bis Mai 2026 vorliegen. Im Juni 2026 folgen eine Auftaktveranstaltung sowie Fortbildungen an den beteiligten Schulen. Eine Zwischenevaluation ist zum Jahresbeginn 2027 geplant, bevor im Sommer 2027 die Pilotphase mit einer Abschlussveranstaltung endet. Der vollständige Evaluationsbericht wird Anfang 2028 vorliegen. Dabei überprüft die Senatorin für Kinder und Bildung, ob das bestehende Arbeitszeitmodell den tatsächlichen Anforderungen gerecht wird – und gegebenenfalls angepasst werden muss. Die Erkenntnisse aus der sächsischen Lehrkräftestudie (bis August 2025) fließen in die Bremer Planungen ein.
Ansprechpartnerin für die Medien:
Patricia Brandt, Pressesprecherin bei der Senatorin für Kinder und Bildung, Tel.: (0421) 361-2853, E-Mail: patricia.brandt@bildung.bremen.de