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Bremen nimmt bis zu 100 Familienangehörige syrischer Flüchtlinge auf

Landesaufnahmeprogramm von 2013 bis 2015 wird neu aufgelegt

10.11.2020

Syrische Bürgerkriegsflüchtlinge in Bremen sollen Familienangehörige nachholen können, auch wenn sie wirtschaftlich nur in der Lage sind, für deren Lebensunterhalt aufzukommen, nicht aber für die Kosten der Gesundheitsversorgung. Eine entsprechende Landesaufnahmeordnung hat der Senat heute (Dienstag, 10. November 2020) auf Vorschlag von Innensenator Ulrich Mäurer und Sozialsenatorin Anja Stahmann zur Kenntnis beschlossen. Die Kosten für Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft, Geburt, Pflegebedürftigkeit und Behinderung soll im gesetzlichen Umfang die Freie Hansestadt Bremen übernehmen.

"Eine Aufnahmeordnung kann ihren humanitären Charakter nur entfalten, wenn diese unkalkulierbaren Kosten übernommen werden", sagte Sozialsenatorin Anja Stahmann. Im Übrigen müssten die in Bremen lebenden Antragstellerinnen und Antragsteller nachvollziehbar darlegen, dass sie die Lebenshaltungskosten für ihre Angehörigen über einen Zeitraum von fünf Jahren tragen könnten. Insgesamt sollen nach der heutigen Entscheidung des Senats 100 Familienangehörigen die Möglichkeit zum Nachzug eingeräumt werden.

Das Aufnahmeprogramm richtet sich auf nahe Familienangehörige, die nicht im Rahmen des Familiennachzugs nach dem Aufenthaltsgesetz einreisen können: "Das Gesetz beschränkt den Familiennachzug grundsätzlich auf die Kernfamilie, also auf Eltern von hier lebenden minderjährigen Kindern und minderjährige Kinder hier lebender Personen", betonte die Senatorin weiter. "Es gibt darüber hinaus aber Konstellationen, in denen nach Auffassung des Senats weitere Einreisen aus humanitären Gründen gestattet werden sollten."

Einreisen können danach Angehörige von unbegleiteten Minderjährigen oder Personen, die als unbegleitete Minderjährige eingereist, aber noch keine 27 Jahre alt sind, und zwar:

  • deren Eltern, sofern sie nicht nach den Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes einreisen können
  • sofern die Eltern nicht mehr leben: ein verheiratetes Geschwister sowie dessen Ehepartner und deren minderjährige Kinder
  • ledige Geschwister bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres und deren minderjährige Kinder

In Bremen lebende Erwachsene können auf Grundlage der neuen Aufnahmeordnung ihre volljährigen Kinder nachholen, sofern diese noch keine 27 Jahre alt und unverheiratet sind, sowie deren minderjährige Kinder.

"Das Aufnahmeverfahren wird sich an der bewährten Praxis der Jahre 2013 bis 2015 orientieren", sagte Senator Mäurer. Die in Bremen lebenden Verwandten müssten den Antrag stellen und den verwandtschaftlichen Bezug sowie ihre finanzielle Leistungsfähigkeit beziehungsweise die finanzielle Leistungsfähigkeit einer dritten Person nachweisen ("Verpflichtungserklärung"). Auf Grundlage einer Vorabzustimmung der Ausländerbehörde in Bremen kann die Auslandvertretung der Bundesrepublik im jeweiligen Herkunftsland die erforderlichen Identitäts- und Sicherheitsprüfungen durchführen. Eine Aufenthaltserlaubnis wird zunächst für zwei Jahre erteilt und nach den Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes gegebenenfalls verlängert.

"Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit", betonte Sozialsenatorin Stahmann. "Betroffene werden nach und nach diese Möglichkeit nutzen und auch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen."

Bereits in den Jahren 2013 bis 2015 haben Bund und Länder mehrere Aufnahmeaktionen veranlasst. Bislang wurden aufgrund solcher Aufnahmeprogramme bundesweit circa 25.000 Visa erteilt. Der Anteil Bremens liegt mit 315 Visa bei 1,26 Prozent. Die Länder Berlin, Hamburg, Brandenburg, Schleswig-Holstein und Thüringen führen ihre damaligen Landesaufnahmeprogramme bis heute fort. Die Länder haben eine Verständigung in der Innenministerkonferenz aus dem Jahr 2014 übernommen, nach der die Krankheitskosten von den Ländern finanziert werden sollen; Thüringen trägt die Kosten bereits seit 2013 aus Landesmitteln.

Ansprechpartner/-in für die Medien:
Rose Gerdts-Schiffler, Pressesprecherin beim Senator für Inneres, Tel.: (0421) 361-9002, E-Mail: rose.gerdts-schiffler@Inneres.Bremen.de