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Der Senator für Finanzen

Bremen konkretisiert Maßnahmen für Haushaltssanierung

27.05.2025

Der Senat hat heute (27. Mai 2025) weitere Sanierungseffekte für den Haushalt quantifiziert, die nun fristgemäß dem Stabilitätsrat gemeldet werden. Der nun vorgelegte "Zwischenbericht" zu den Sanierungsmaßnahmen war nötig, da bei Unterzeichnung der Sanierungsvereinbarung zwischen Bremen und dem Stabilitätsrat im Dezember 2024 wegen des damaligen Stands der Haushaltsaufstellungen ein Teil der vereinbarten Sanierungsmaßnahmen noch nicht hinreichend konkretisier- und quantifizierbar war.

Die Effekte des dreijährigen Sanierungsprogramms belaufen sich demnach nun auf rund 254 Millionen Euro. Das sind gut 100 Millionen Euro mehr, als bereits im Dezember 2024 taxiert wurden. Dies liegt vor allem an kostendämpfenden Anpassungen bei den Standards von Sozialleistungen sowie an Sanierungskonzepten der Bremer Straßenbahn AG (BSAG) und des kommunalen Klinikverbundes Gesundheit Nord (Geno), die den Zuschussbedarf aus dem Haushalt stabilisieren. Weitere Maßnahmen zur Kostendämpfung und –senkung sowie zur Einnahmeerhöhung ergeben sich im fortlaufenden Sanierungsprozess. Bremen ist aufgrund einer drohenden Haushaltsnotlage gesetzlich verpflichtet, ein Sanierungsprogramm umzusetzen. Am Ende des Sanierungspfades 2027 müssen mindestens der Finanzierungssaldo und die Nettokreditaufnahme eine "schwarze Null" ausweisen, mithin der Haushalt ausgeglichen sein. Auch die Zins-Steuer-Quote, also der Anteil der Zinsausgaben an den Steuereinnahmen, und der Schuldenstand je Einwohner sollen sich verbessern. Bei diesen langfristigen Kennziffern hat Bremen allerdings hohe Vorbelastungen durch Altschulden.

Finanzsenator Björn Fecker: "Wir müssen die drohende Haushaltsnotlage überwinden, auch wenn die wirtschaftliche Stagnation und Steuerausfälle eine enorme Herausforderung sind. An strikter Haushaltsdisziplin führt in den kommenden Jahren kein Weg vorbei. Spar-Haushalte sind vorerst das neue Normal. Auf Erholung können die öffentlichen Haushalte erst hoffen, wenn es gelingt, in Deutschland ein signifikantes Wachstum zu schaffen. Umso wichtiger ist es, dass der Bund zügig die Regeln für das Sondervermögen Infrastruktur beschließt und mehr Investitionen ermöglicht. Zugleich müssen wir auch in Bremen unsere Hausaufgaben machen und Möglichkeiten zur Einsparung, Kostendämpfung und Einnahmesteigerung nutzen. Das ist mit Belastungen für die Menschen und Unternehmen in unserem Land verbunden. Auch an der Verwaltung geht das nicht spurlos vorbei. Wir müssen da jetzt gemeinsam durch, damit das Land Bremen mit seinen beiden Städten wieder mehr Handlungsspielraum erhält."

Um den Haushalt wieder ins Lot zu bringen, hat der Senat bekanntlich bereits eine Reihe von Maßnahmen beschlossen. So werden beispielweise Gebühren erhöht, Preisanpassungen beim Stadtticket vorgenommen, moderate Erhöhungen erfolgen ebenfalls bei der Grunderwerbssteuer und City-Tax. Auch die gestiegene Spielbankabgabe und die Anhebung der Erbpachtzinsen im Hafen sorgen für zusätzliche Einnahmen. Außerdem bremst der Senat den erheblichen Personal-Aufwuchs der vergangenen Jahre ab.
Mit Ausnahme der Bereiche Polizei, Justiz, Schule, Kita und Steuerverwaltung gilt bei der Personalmenge in den Jahren 2025 bis 2027 eine Kürzungsquote von jährlich 1,45 Prozent. Nicht zuletzt sollen die Flächenbedarfe der öffentlichen Verwaltung um 20 Prozent reduziert werden.

Konkreter bezifferbar sind nun auch weitere Maßnahmen. Sanierungskonzepte sollen den Zuschussbedarf der BSAG bis 2027 um insgesamt über 42 Millionen Euro verringern, bei der Geno sind es unterm Strich insgesamt über 54 Millionen Euro über den dreijährigen Sanierungszeitraum. Die Verkehrsüberwachung soll weiter intensiviert werden und ab 2026 zusätzliche Einnahmen von einer weiteren Millionen Euro jährlich einbringen. Die Reduzierung von Baustandards auf Bundesdurchschnitt soll auch öffentliche Bauvorhaben günstiger machen, hier erwartet der Senat einen Effekt von insgesamt rund 22,5 Millionen Euro in den beiden Jahren 2026/27. Mit einer Änderung der Bauverordnung zum Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetz lassen sich ab 2026 Mehrkosten in Höhe von über drei Millionen Euro jährlich vermeiden. Gedämpft beziehungsweise gesenkt werden können die Kosten im Bereich der Sozialleistungen unter anderem dadurch, dass junge Geflüchtete beim Erreichen der Volljährigkeit nicht weiter in der Jugendhilfe bleiben. Damit lässt sich innerhalb von drei Jahren ein Sanierungsbetrag von insgesamt knapp 13 Millionen Euro erzielen. Außerdem soll ab kommendem Jahr ein Modellprojekt zur Stärkung der präventiven Erziehungsberatung gestartet werden, das Kosten von ambulanten Maßnahmen oder stationärer Unterbringung vermeiden soll. Hier wird ein Effekt von 800.000 Euro über zwei Jahre prognostiziert.

Für Bremerhaven steht das Sanierungsprogramm mit konkreten und quantifizierbaren Maßnahmen noch aus. Diese erwartet der Senat im Zuge des noch laufenden Haushaltsaufstellungsverfahrens der Seestadt. Den nächsten regulären Sanierungsbericht muss Bremen dem Stabilitätsrat zum 1. Oktober 2025 vorlegen.

Ansprechpartner für die Medien:
Matthias Makosch, Pressesprecher beim Senator für Finanzen, Tel.: (0421) 361-94168, E-Mail: matthias.makosch@finanzen.bremen.de