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Der Senator für Inneres und Sport

Bremen gewinnt vor dem Bundesverfassungsgericht im Polizeikostenstreit

Verfassungsbeschwerde der DFL als unbegründet verworfen

14.01.2025

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit seinem heutigen (14. Januar 2025) Urteil die Entscheidungen der Instanzgerichte bestätigt. Damit wurde bekräftigt, dass die Deutsche Fußball Liga GmbH (DFL) sich an den Kosten für sogenannte Hochrisikospiele zu beteiligen hat. Es ist demnach verfassungsgemäß, zusätzliche Kosten für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen von der DFL einzufordern. "Das ist ein verfassungsrechtlich legitimes Ziel", sagt der Verfassungsrichter und Vorsitzende des Ersten Senats, Prof. Stephan Harbarth. Laut BVerfG ist die DFL verpflichtet, die vom Land Bremen erhobenen Gebühren für Hochrisikospiele zu tragen. Das Urteil hat nicht nur Auswirkungen auf Bremen, sondern wird bundesweit für ähnliche Regelungen wegweisend sein.

Innensenator Ulrich Mäurer (links) und Rechtsanwalt Prof. Dr. Joachim Wieland (2. von links) während der Urteilsverkündung in Karlsruhe.
Innensenator Ulrich Mäurer (links) und Rechtsanwalt Prof. Dr. Joachim Wieland (2. von links) während der Urteilsverkündung in Karlsruhe. Foto: Innenressort

Innensenator Ulrich Mäurer, der den Vorstoß aus Bremen maßgeblich vorangetrieben hatte, zeigt sich sehr zufrieden: "An jedem Wochenende müssen Tausende und Abertausende Polizeikräfte die Spiele der Bundesliga begleiten. Das macht 1,6 Millionen Einsatzstunden. Alleine die Personalkosten dafür liegen bei über 104 Millionen Euro. Das müssen die Bürgerinnen und Bürger mit ihren Steuern bezahlen. Dem gegenüber steht eine milliardenschwere Profiliga, die es sich locker leisten kann, das zu zahlen. Und dieses Ziel habe ich heute erreicht! Unsere Ausdauer und konsequente Haltung haben sich am Ende ausgezahlt."

Worum geht es?

In dem seit 2014 dauernden Prozess wurde darüber gestritten, ob die DFL als Veranstalter für die gestiegenen Polizeikosten bei risikoreichen Fußballspielen aufkommen muss, um so die Steuerzahlerinnen und -zahler zu entlasten. Die Bremische Bürgerschaft hatte auf Initiative Mäurers im Jahr 2014 eine Änderung des Gebühren- und Beitragsgesetzes beschlossen. Diese sah vor, gewinnorientierte Veranstalter an Polizeikosten zu beteiligen. Die DFL klagte dagegen mehrfach mit dem Argument, Sicherheit sei eine staatliche Aufgabe und dürfe nicht auf private Veranstalter übertragen werden.

Für Bremens Innensenator Mäurer war es das nunmehr sechste Verfahren in dieser Angelegenheit vor einem Gericht. Einzig die erste Instanz, das Verwaltungsgericht Bremen, urteilte im Frühsommer 2017 gegen die richtungsweisende Gebührenänderung Bremens. Anschließend entschieden die Richterinnen und Richter viermal zugunsten Bremens. Der rechtlichen Argumentation Bremens waren sowohl zweimal das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen als auch zweimal das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig gefolgt. Die Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe hatten bereits 2021 in einem Beschluss die Position der Freien Hansestadt Bremen vollumfänglich unterstützt.

Die nunmehr rechtskräftige Entscheidung des BVerfG setzt ein bedeutendes Signal für die Finanzierung von Sicherheitsmaßnahmen im professionellen Fußball. Nach jahrelangen Verfahren ist nun endgültig geklärt, dass die Bremer Praxis rechtmäßig ist. Die Entscheidung beendet damit eine jahrelange juristische Auseinandersetzung, die bundesweit mit Spannung verfolgt wurde.

Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu den Polizeikosten bei Hochrisikospielen finden Sie auf der Webseite des BVerfG.

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René Möller, Pressesprecher beim Senator für Inneres und Sport, Tel.: (0421) 361-9002, E-Mail: rene.moeller@inneres.bremen.de