Sie sind hier:
  • Bremen erlässt gemeinsame Berufsordnung für Kranken- und Altenpflege

Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration | Die Senatorin für Kinder und Bildung

Bremen erlässt gemeinsame Berufsordnung für Kranken- und Altenpflege

Die Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit und die Senatorin für Soziales, Kinder Jugend und Frauen teilen mit:

08.09.2011

Das Land Bremen hat als zweites Bundesland die 2005 erarbeitete Berufsordnung für Krankenpflege jetzt auch auf die Altenpflege erweitert. Dies hat bislang nur noch Hamburg umgesetzt. Pflege findet nicht begrenzt auf einzelne Altersgruppen statt. Die Entwicklung pflegeberuflicher Kompetenzen in der Unterstützung und Begleitung junger, erwachsener und alter Menschen, in der Pflege akut oder chronisch Erkrankter sowie von Menschen mit Behinderung in Kurz- oder Langzeitbetreuung ist übergreifend über die einzelnen Institutionen hinweg erforderlich. Eine einheitliche Pflege ist deshalb notwendig geworden.

Die Berufsordnung hat grundsätzlich das Ziel, Aufgaben, Pflichten und Verhalten von Pflegenden analog vieler anderer Professionen festzuschreiben. Im Rahmen der Gleichstellung gegenüber anderen Gesundheitsberufen wirkt sie als ein starkes Gewicht und unterstützt den Professionalisierungsprozess der Pflege.
Besonders herauszustellen bei der Bremer Berufsordnung ist, dass wieder auf die Pflicht zur Kompetenzerhaltung verwiesen wird. Jährlich müssen Pflegende 20 Stunden Fortbildung nachweisen.

Eine verantwortungsbewusste Berufsausübung in der Pflege erfordert die kontinuierliche Aneignung von aktuellem Fachwissen und Kompetenzen. Fort- und Weiterbildungen werden im zunehmend komplexer werdenden beruflichen Handlungsfeld Pflege immer wichtiger. Die Pflegeforschung hat sich an den Hochschulen etabliert und führt, wie in anderen Fachbereichen auch, zu immer neuen Erkenntnissen. Nur durch regelmäßige Fortbildung kann der Wissenstransfer zeitnah in den pflegerischen Alltag transferiert werden und zur weiteren Verbesserung der Pflegequalität beitragen.

Die Broschüre zur Berufsordnung kann man herunterladen von den Websites http://www.soziales.bremen.de und http://www.gesundheit.bremen.de.