04.12.2007
Senat beschließt Regelung zur haushaltslosen Zeit in 2008
Die Bürgerschaft wird aller Voraussicht nach im April 2008 die Haushalte für die Jahre 2008/2009 beschließen. Bis zur Beschlussfassung wird Artikel 132 a der Landesverfassung angewandt. Danach dürfen von der Verwaltung nur Ausgaben getätigt werden, die notwendig sind, um rechtliche Verpflichtungen zu erfüllen, bestehende Einrichtungen zu erhalten oder begonnene Investitionsvorhaben fortzusetzen.
Finanzsenatorin Karoline Linnert betont: „Gehälter und Mieten müssen bezahlt und begonnene Bauvorhaben fortgeführt werden. Schließlich wollen wir keine Bauruinen produzieren. Die Verwaltung muss auch in der haushaltslosen Zeit handlungsfähig bleiben.“ Um eine einheitlich Auslegung der in der Verfassung beschriebenen Ermächtigung zu gewährleisten, hat der Senat heute (04.12.2007) allgemeine Verwaltungsvorschriften verabschiedet.
Gleichzeitig hat der Senat noch folgende Ausnahmen von der restriktiven Regelung beschlossen: