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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Blauzungenkrankheit: Neuer Virustyp festgestellt

07.11.2008

Schutzmaßnahmen auch für Bremen

In den Niederlanden - an der Grenze zu Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen - trat am 24. Oktober 2008 ein neuer Virustyp der Blauzungenkrankheit auf, der jetzt auch in drei Rinder-Betrieben im niedersächsischen Landkreis Grafschaft Bentheim festgestellt wurde. Entsprechend der Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit des Serotyps 6 ist ab dem 8. November 2008 die gesamte Stadtgemeinde Bremen von den Schutzmaßnahmen der 150-km-Restriktionszone betroffen.


Dieses bedeutet für alle Halter von Schafen, Rindern, Ziegen und Gehegewild, dass sie für den Transport von Tieren aus der Restriktionszone heraus zur Schlachtung eine Zustimmung des Veterinäramtes benötigen. Nutz- und Zuchttiere müssen in diesem Fall zusätzlich rechtzeitig vorher gegen Insekten behandelt und blutserologisch oder virologisch untersucht sein. Tierhalter wenden sich hierzu bitte an ihren Hoftierarzt.


Das EU-Referenzlabor hat in vier grenznahen Rinder-Betrieben in den Niederlanden den Serotyp 6 amtlich festgestellt. Dieser Typ wurde bislang nicht in Europa isoliert. Er kam bisher nur in Südafrika und Zentralamerika vor. In Deutschland kommt seit 2006 der Serotyp 8 vor, gegen den in diesem Jahr mit einem neu entwickelten Impfstoff erfolgreich geimpft wurde. Diese Impfung schützt aber nicht gegen die jetzt festgestellte Virusvariante.


Die Blauzungenkrankheit ist eine durch Stechmücken übertragbare Tierseuche. Sie ist für den Menschen völlig ungefährlich. Der Genuss von Fleisch, Milch oder Milchprodukten stellt keinerlei Gesundheitsgefahr für Menschen dar.


Grundsätzlich müssen die Tierhalter von Schafen, Ziegen, Rindern und Gehegewild die Haltung nach der Viehverkehrsverordnung beim zuständigen Veterinäramt anzeigen. Der Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen fordert deshalb noch einmal alle Halter von Schafen, Ziegen, Rindern und anderen (Wild- )Wiederkäuern auf, dieser Meldeverpflichtung umgehend – sofern dies bisher noch nicht geschehen sein sollte – unter der Telefonnummer 0421/361-4035 für Bremen bzw. 0471/596-13883 für Bremerhaven nachzukommen. Dies gilt auch für Hobbyhalter, die lediglich ein oder zwei Tiere halten. Ebenfalls wird auf die Meldeverpflichtung der Tiere bei der Niedersächsischen Tierseuchenkasse hingewiesen.


Weitere Einzelheiten sind unter www.lmtvet.bremen.deExternes Angebot nachzulesen oder können beim Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen (LMTVet), Findorffstr. 101, 28215 Bremen, Tel. 0421/361-4035 erfragt werden.