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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Betreuungsgeld: Für mehr als jedes dritte Kind in Bremen wird es in Anspruch genommen

Senatorin Anja Stahmann wirbt für Bildung und Betreuung in Krippe und Kindergarten

22.04.2014

Das zum August 2013 von der Bundesregierung eingeführte Betreuungsgeld wird in Bremen relativ häufig in Anspruch genommen. Das geht aus einer ersten Auswertung der Sozialbehörde für die ersten sechs Monate hervor. Danach lebten in der Stadt Bremen Ende März rund 2400 Kinder, deren Eltern einen Anspruch auf Bereuungsgeld haben, weil sie ihr Kind nicht in einer Einrichtung oder bei einer Tagesmutter betreuen lassen. Für 872 Kinder wird Betreuungsgeld gezahlt, weitere 192 Anträge sind bereits gestellt.

Eine erste Auswertung des Statistischen Bundesamtes zum 31. Dezember 2013 zeigt, dass 83,4 Prozent der Bremer Eltern planen, das Betreuungsgeld über die volle Anspruchsdauer von 22 Monaten zu beziehen, bis das Kind drei Jahre alt ist. Dieser Wert liegt etwas über dem Durchschnitt der westlichen Bundesländer von 80,6 Prozent und weit über dem Durchschnitt der neuen Bundesländer von 38,7 Prozent. Grundlage für diese Auswertung des Statistischen Bundesamtes sind allerdings nur die Eltern, die zum 31. Dezember 2013 bereits Betreuungsgeld bezogen haben. Im Land Bremen waren das 313.

Anja Stahmann, Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen, nutzte diese Daten, um für frühe Betreuung in einer Krippe oder bei einer Tagesmutter zu werben: "Es gibt zahlreiche Untersuchungen, die zeigen, dass Kinder von Krippen und Kindergärten sehr stark profitieren können." Insbesondere für Kinder, die Deutsch nicht als Familiensprache sprechen, könne so der frühe Anschluss an das Bildungssystem sichergestellt werden. "Auch Kinder, die ohne Geschwister aufwachsen, profitieren sehr von der Erfahrung mit anderen in der Gruppe", betonte Anja Stahmann. "Ich hoffe daher, dass möglichst viele Eltern das Betreuungsgeld nur bis zum Beginn des nächsten Kindergartenjahres in Anspruch nehmen und ihr Kind dann einer Krippe anvertrauen."

Zum Hintergrund:
Das Betreuungsgeld war zeitgleich mit dem Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder unter drei Jahren eingeführt worden, also zum 1. August 2013. Es wird nach dem Auslaufen des Elterngeldanspruchs gezahlt, also in der Regel, wenn die Kinder 14 Monate alt sind. Wegen einer Stichtagsregelung im Gesetz (das Betreuungsgeld wird nicht gezahlt für Kinder, die vor dem 1. August 2012 geboren sind) sind die ersten regulären Ansprüche erst im Oktober 2013 entstanden. Die Halbjahres-Auswertung im Sozialressort umfasst daher die Monate von Oktober bis März.