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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Besuche in Pflegeheimen sollen unter Auflagen wieder möglich werden

Senatorin Stahmann legt Konzept für Lockerungen vor

08.05.2020

Einrichtungen der stationären Pflege sollen ab kommenden Mittwoch (13. Mai 2020) wieder Besuche für Bewohnerinnen und Bewohner zulassen dürfen. Das haben Sozialsenatorin Anja Stahmann und Vertreter der Einrichtungsträger am heutigen Freitag (8. Mai) bei einem Gespräch mit Bürgermeister Andras Bovenschulte vereinbart. Spätestens am 25. Mai müssen alle Einrichtungen die Voraussetzungen geschaffen haben, Besuche wieder zu ermöglichen. Die rechtliche Grundlage solle am Dienstag im Senat verabschiedet werden.

„Wir wissen, wie sehr die Menschen leiden, und wie sehr es ihnen ein Herzensanliegen ist, ihre Angehörigen in den Einrichtungen wiederzusehen“, sagte die Senatorin. „Ich hoffe, dass alle Einrichtungen die Öffnungen so bald als möglich umsetzen.“ Man dürfe aber auch den Einwand der Träger nicht vom Tisch wischen, dass die Voraussetzungen in den Einrichtungen sehr unterschiedlich seien und manche daher mit einer sofortigen Öffnung überfordert wären.

Arnold Knigge, Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtsverbände Bremen, sagte: „Jede Einrichtung braucht ein eigenes Besuchskonzept für die sichere Umsetzung der Besuche. Aber nicht alle haben schon eines in der Schublade liegen, manche brauchen einen längeren Vorlauf. Den muss man ihnen geben.“ Dabei verlieh er seiner Hoffnung Ausdruck, dass das Gesundheitsamt Musterkonzepte für die Besuche vorlegen – bezogen auf Hygiene, Schutzkleidung und die Abstandregel –, oder geeignete, bereits bestehende Konzepte weitergeben könne. „Das würde den Trägern und Einrichtungen eine individuelle Anpassung sehr erleichtern.“ Knigge sagte weiter: „Die Pflegeeinrichtungen sind der empfindlichste Punkt unserer Gesellschaft, wenn wir die Pandemie betrachten. Daher brauchen wir in Zukunft mehr regelhafte Testungen von Personal und Bewohnerinnen sowie Bewohnern in den Einrichtungen.“

„Nach annähernd neun Wochen mit Betretungsverboten für Pflegeeinrichtungen müssen wir dringend Wege finden, Besuche wieder zu ermöglichen“, sagte Senatorin Stahmann. Es sei „auch in der Pandemie weder Angehörigen noch Bewohnerinnen und Bewohnern auf Dauer zuzumuten, ohne die familiären Kontakte zu leben“. Gleichzeitig müsse in diesem äußerst sensiblen Bereich die Sicherheit absoluten Vorrang haben: „Wir dürfen nicht leichtfertig Gesundheit und Leben der Bevölkerungsgruppe aufs Spiel setzen, die nach wissenschaftlichen Erkenntnissen ein immenses Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf trägt.“

Am weitesten geht nach den Gesprächen die Aufhebung des Verbots für Menschen in stationären Hospizen. Dort sollen Besuche von engsten Angehörigen sowie – im Rahmen der Sterbebegleitung – auch durch Ehrenamtliche und ambulante Hospizdienste wieder zugelassen werden. „Unsere Gesellschaft darf Menschen in den letzten Tagen und Wochen ihres Lebens nicht allein lassen und isolieren“, sagte Senatorin Stahmann. „Der sterbende Mensch und die Angehörigen brauchen menschliche Nähe. Das wollen wir niemandem versagen, wenn das nicht zwingend erforderlich ist.“

Relativ weitgehende Lockerungen schlägt sie darüber hinaus für das Außengelände von Pflegeeinrichtungen vor. Angehörigenbesuche sollen möglich werden, wenn das in der Coronaverordnung des Senats festgelegte Abstandsgebot von anderthalb bis zwei Metern sowie die Hygienevorschriften eingehalten werden. Die Leitung der jeweiligen Pflegeeinrichtung soll aber die Möglichkeit haben, für ihre Einrichtung spezifische Auflagen zu erteilen.

Im Übrigen soll unter strengen Auflagen und nach Terminabsprache der Besuch einer einzelnen Person für jeweils eine bis zwei Stunden täglich erlaubt sein. Voraussetzung ist, dass Besuchende und Besuchte symptomfrei sind und nach Möglichkeit einen Mund-Nase-Schutz tragen. Beide müssen und einen Abstand von 1,5 Meter halten, was durch „organisatorische, optische oder physische Barrieremaßnahmen gefördert werden kann, „zum Beispiel durch eine Markierung oder Trennwand“. Speisen dürfen nicht mitgebracht werden und Essen soll während des Besuches nicht erlaubt sein. Das Trinken aus nicht angebrochenen Verpackungen und aus selbst mitgebrachten Gefäßen während des Besuchs ist möglich, wenn die Einrichtung das im Einzelfall gestattet. Das Personal der Einrichtung soll die Kontaktaufnahme begleiten, Besucherinnen und Besucher müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

Jeder Besuch muss sich beim Betreten und Verlassen der Einrichtung für den Fall einer Kontaktnachverfolgung registrieren lassen. Auch die Einweisung in Hygienemaßnahmen sowie Händedesinfektion sollen dann erforderlich sein. Der Besuch soll schließlich nach Möglichkeit nicht im Zimmer des Bewohners oder der Bewohnerin empfangen werden, sondern in separaten, ausreichend großen Räumlichkeiten. Ausgenommen sind Besuche bei bettlägerigen Personen oder Menschen mit behinderungsspezifischen Bedarfen.

„Das alles wird die Einrichtungen vor immense Herausforderungen stellen“, sagte Arnold Knigge. Die Einzelheiten der Umsetzung müssten jetzt die Einrichtungen erarbeiten.

Alle Lockerungen sollen Einrichtungen der stationären Pflege betreffen, also Altenpflege, Behindertenhilfe inklusive Kurzzeitpflege, Pflege-Wohngemeinschaften sowie Seniorenresidenzen. Ziel ist es, mit einer entsprechenden Vorordnung am Dienstag in den Senat zu gehen.

Ansprechpartner für die Medien:
Dr. Bernd Schneider, Pressesprecher bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Tel.: (0421) 361-4152, E-Mail: bernd.schneider@soziales.bremen.de