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Der Senator für Finanzen

Bessere Bedingungen für Frauenbeauftragte geplant

LGG-Studie wird im Landesgleichstellungsausschuss vorgestellt

04.11.2020

"Die Frauenförderung in der bremischen Verwaltung wirkt. Seit Bestehen des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) 1990 wurde viel erreicht. Die Gleichstellung der Geschlechter auf allen Ebenen ist und bleibt aber eine Daueraufgabe. Wir bleiben dran," versprach Finanzsenator Dietmar Strehl mit Blick auf die heute (4. November 2020) im Landesgleichstellungsausschuss vorgestellte Studie zur Wirksamkeit des LGG und Handlungsempfehlungen für weitere Verbesserungen. Zusammen mit der Arbeitsnehmerkammer Bremen und der Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau (ZGF) hatte das Finanzressort bei Prof. Dr. Silke Bothfeld (Hochschule Bremen) die Studie in Auftrag gegeben. Sie gibt einen Überblick über die Praxis in den Verwaltungen und hat mit ihren Empfehlungen wertvolle Impulse gegeben. Diverse Handlungsvorschläge der Gutachterinnen sind bereits umgesetzt, einiges ist in der Planung und manche Vorschläge sind aus unterschiedlichen Gründen nicht praktikabel. Dietmar Strehl betont: "Wir wollen durch verbindliche Rahmenvorgaben beispielsweise für die Freistellung von Frauenbeauftragten oder deren Austausch mit der jeweiligen Hausspitze für bessere Arbeitsbedingungen sorgen." Frauensenatorin Claudia Bernhard ergänzt: "Die Bremische Verwaltung muss Vorbild für die Privatwirtschaft sein und steht auch deswegen in der Pflicht, Frauen in allem Bereichen in verantwortungsvollen und Führungspositionen zu berücksichtigen. Hierbei haben Frauenbeauftragte eine zentrale Rolle. Daher sollte ihr Einfluss gestärkt werden. Dafür setze ich mich auch ganz persönlich ein"

"Die Evaluation belegt, was wir aus unserer Arbeit tagtäglich erfahren. Viele Frauenbeauftragten haben in den Dienststellen einen schweren Stand und müssen in ihren Rechten gestärkt werden", erklärt Landesfrauenbeauftragte Bettina Wilhelm. Die ZGF ist Anlaufstelle der Frauenbeauftragten für juristische Beratung, sie bietet Fortbildungen an und kennt die Schwachstellen des LGG in der Umsetzung. Wilhelm: "Die Untersuchung belegt jetzt systematisch, was wir als Eindrücke seit Jahren wahrnehmen. Dazu zählt, dass manche Leitungsebenen nicht hinter den Zielen des LGG stehen und die Umsetzung zu wenig als Führungsaufgabe wahrnehmen. Zugleich werden Frauenbeauftragte oft zu spät oder gar nicht beteiligt. Damit wird das wichtige Amt der Frauenbeauftragten oft zu einer Herausforderung." Daher begrüße sie die geplanten Maßnahmen, insbesondere die geplante Freistellungsregelung, so Wilhelm weiter. "Wenn das LGG seinen Sinn erfüllen soll, muss es gelingen, dass die Führungsetagen diese Aufgaben als ihre ureigensten begreifen. So lange Gleichstellung und Frauenförderung nur bei den Frauenbeauftragten und der ZGF verortet werden, wird sich hier nicht viel ändern. Ich setze darauf, dass die im Licht der Evaluation geplanten und schon vorgenommenen Veränderungen hier eine Veränderung im Denken und Handeln der Leitungsebenen bewirken."

Elke Heyduck, Geschäftsführerin der Arbeitnehmerkammer: "Der öffentliche Dienst hat eine Vorbildrolle für die Wirtschaft. Er kann mit ‚guter Praxis‘ ein Beispiel geben – auch deshalb ist die Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes so wichtig." 2018 betrug etwa der Frauenanteil an Führungspositionen im öffentlichen Dienst 46,5 Prozent – in der Privatwirtschaft sind es in Bremen 21,2 Prozent. Auch wenn die Zahlen nicht eins zu eins vergleichbar sind, wird deutlich: Auf dem Bremer Arbeitsmarkt ist noch viel zu tun. Knapp 14 Prozent der Führungsstellen im öffentlichen Dienst werden in Teilzeit ausgeübt. Heyduck: "Der Anteil ist steigerbar, zugleich wissen wir, dass sich die Privatwirtschaft noch deutlich schwerer tut mit familienfreundlichen Konzepten von Führung. Ein Leitfaden, wie ihn die Studienautorinnen vorschlagen, ist also eine gute Idee und kann gerne auch in der Privatwirtschaft bekannt werden." Insgesamt bleibt es dabei, dass der Bremer Arbeitsmarkt mit der im Bundesländervergleich niedrigsten Erwerbstätigenquote von Frauen und einem stabilen Gender Pay Gap von 23 Prozent noch einiges zu erledigen hat. Der öffentliche Dienst muss hier mit einem verbesserten und in der Praxis aller Dienststellen gelebten Landesgleichstellungsgesetzes vorangehen.

Beispiele für geplante Veränderungen:

  • Das Finanzressort beabsichtigt, konkrete Vorgaben für die Freistellung von Frauenbeauftragten festzuschreiben: Ab 150 Beschäftigte in einer Dienststelle soll eine Freistellung im Umfang einer halben Stelle vorgeschrieben werden.
  • Anspruch auf ein monatliches Gespräch zwischen Frauenbeauftragter und Hausleitung in dem auch über Themen und Ergebnisse von Führungsklausuren informiert wird.
  • Präzisierung der Rechte von Frauenbeauftragten im LGG (beispielsweise Fristen für die Beantwortung von Einwänden der Frauenbeauftragten).

Beispiele für bereits vorgenommene Veränderungen:

  • Das Pilotprojekt „Geteilte Führung“ begleitet 6 Paare aus der Praxis und wird einen Leitfaden zu diesem Thema ausarbeiten.
  • Die Einbeziehung der Bürgerschaft bei der Information über den LGG-Bericht ist gewährleistet. Über Art und Umfang der Befassung entscheidet die Bürgerschaft.
  • Durch die neue Dienstvereinbarung für „Mobile Arbeit“ können die Beschäftigten im öffentlichen Dienst flexibler darüber entscheiden, wann sie wo ihre Arbeit erledigen. Die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben wird so verbessert.
  • Die ZGF wurde personell aufgestockt und hat künftig mehr Kapazität für die Beratung der Frauenbeauftragten.
  • Durch die Arbeit als Frauenbeauftragte verbessern sich deren Aufstiegsmöglichkeiten.

Im Download:

  1. Studie (pdf, 523.2 KB)
  2. Aktueller LGG Bericht (pdf, 4.6 MB)

Ansprechpartnerin für die Medien:
Dagmar Bleiker, Pressesprecherin beim Senator für Finanzen, Tel.: (0421) 361-4072, E-Mail: dagmar.bleiker@finanzen.bremen.de