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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Bessere Bedingungen für Car-Sharing gefordert

Baden-Württemberg und Bremen drängen im Bundesrat auf Rechtssicherheit für die Ausweisung von Stellplätzen

04.07.2013

Die Bundesländer Baden-Württemberg und Bremen drängen mit einem Entschließungsantrag im Bundesrat auf bessere Bedingungen für das Car-Sharing. Sie wollen erreichen, dass die Bundesregierung eine rechtssichere und praxisorientierte Möglichkeit schafft, Car-Sharing-Stellplätze im öffentlichen Straßenraum auszuweisen. „Die Stellplätze sind der Schlüssel für ein erfolgreiches Car-Sharing als umweltfreundliche und parkplatzsparende Alternative zum eigenen Auto. Deshalb brauchen wir hier klare rechtliche Regeln“, so Verkehrsstaatsrat Wolfgang Golasowski.

Die derzeit geltenden verkehrsrechtlichen Regeln für die Anordnung von Car-Sharing-Stellplätzen sind unzureichend und erzeugen Rechtsunsicherheit bei Kommunen und Straßenverkehrsbehörden. Die beiden Bundesländer wollen deshalb eine klare und einheitliche gesetzliche Regelung erreichen, wie solche Stellplätze im öffentlichen Straßenraum ausgewiesen werden können. Erfahrungen dazu liegen aus anderen Ländern wie etwa den USA, Kanada, Belgien, den Niederlanden, Großbritannien, Finnland, Italien etc. und aus einzelnen deutschen Städten vor, die - wie Bremen - eine Einzellösung gesucht haben.

Darüber hinaus soll die Bundesregierung prüfen, wie einzelnen Anbietern feste Stellplätze zugewiesen werden können. Damit Car-Sharing ein eigenes Auto ersetzen kann, müssen Kundinnen und Kunden die Nutzung der Fahrzeuge verlässlich planen können. Dies setzt die Möglichkeit einer festen Buchung zu einem bestimmten Zeitpunkt und die Bereitstellung an einem im Voraus bestimmten Ort voraus. Damit dieses Angebot zur Verfügung gestellt werden kann, ist die Bereitstellung fester Stellplätze erforderlich.

Viele Anbieter von Car-Sharing sind darüber hinaus darauf ausgerichtet, dass die Fahrzeuge an einem festen Platz abgeholt und damit dort auch wieder abgestellt werden müssen. Die Möglichkeit über das Internet den aktuellen Stellplatz zu ermitteln und dann auf ein Fahrzeug zugreifen zu können, setzt eine spezielle Software voraus, die sich die kleinen Anbieter von Car-Sharing-Angeboten nicht leisten können. Damit diese nicht vom Markt verdrängt werden, ist eine anbieterspezifische Ausweisung von Parkplätzen ebenfalls wünschenswert.

Der Bundesrat hat eine vergleichbare Forderung an die Bunderegierung nach einer gesetzlichen Regelung für Car-Sharing Stellplätze bereits mit Beschluss vom April 2009 (Drucksache 153/09) erhoben. Passiert ist aber bisher nichts, außer der Ankündigung, das Anliegen des Bundesrates auf untergesetzlicher Ebene durch eine Verkündung im Verkehrsblatt aufzunehmen.