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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Bescheide für den Ausbildungsfonds kommen im Juni per Post

22.05.2025

Seit Januar 2025 sind Unternehmen gesetzlich verpflichtet, eine Meldung für den Ausbildungsfonds abzugeben. Der Versand der Bescheide über Einzahlungen in den Fonds beziehungsweise Auszahlungen aus dem Fonds wird in diesem Jahr zunächst ausschließlich postalisch erfolgen. Darüber informierte die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration am Mittwoch (21. Mai 2025) die Mitglieder des Verwaltungsrats.

Der Grund sind zeitliche Verschiebungen bei der technischen Anbindung des Postfachs "meinUK" an das digitale Fachverfahren durch den Dienstleister Dataport. Gleichzeitig hatte mehr als Drittel der knapp 10.000 Unternehmen, die bislang eine Meldung im digitalen Portal für den Ausbildungsunterstützungsfonds abgegeben haben, im Vorfeld um die postalische Zusendung der Bescheide gebeten.

"Natürlich hätten wir uns einen reibungslosen digitalen Ablauf gewünscht, aber es ist ein komplett neues und agiles Verfahren, in dem sich alles erst einspielen muss. Und mit dem postalischen Versand der Bescheide erfüllen wir den Wunsch von sehr vielen Unternehmen", sagte Senatorin Dr. Claudia Schilling. "Wir gehen davon aus, dass Dataport die noch nötigen Entwicklungsarbeiten nun zügig erfolgreich abschließen kann." Zuerst sollen ab Ende Juni 2025 die Bescheide für Unternehmen ohne Einzelfallprüfung versandt werden. Bescheide mit Nachweis- bzw. Einzelfallprüfungen folgen zu einem späteren Zeitpunkt, bei ihnen könnte – falls vom Unternehmen gewünscht – auch eine digitale Zustellung möglich sein.

Maßnahmen mit unterschiedlichen Schwerpunkten
Thema bei der Sitzung des Verwaltungsrats war auch die Planung der Maßnahmen, die den Auszubildenden und den ausbildenden Unternehmen zugutekommen sollen, wie zum Beispiel Sprachcoaches und berufsbezogene Nachhilfe direkt am Arbeitsplatz. Durch die Kofinanzierung von Berufsorientierungsmaßnahmen sollen Kontakte von Betrieben zu jungen Menschen unterstützt werden, um mehr junge Menschen für Ausbildung zu interessieren. Ausbildungsbetriebsbegleiterinnen und -begleiter sollen Betrieben und Auszubildenden in den verschiedenen Ausbildungsphasen zur Seite stehen und dabei helfen, Ausbildungsabbrüche zu verhindern. Die Ausschreibung und Vergabe der Maßnahmen wird planmäßig ab Sommer 2025 erfolgen.

Hintergrund Ausbildungsunterstützungsfonds
Der Ausbildungsunterstützungsfonds finanziert sich durch eine Umlage über alle Unternehmen im Land Bremen mit einer Arbeitnehmerbruttolohnsumme von mehr als 135.000 Euro im Jahr und mindestens einem sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Sie zahlen pauschal 0,27 Prozent der Arbeitnehmerbruttolohnsumme (bereinigt um maßgebliche Sonderzahlungen) in den Fonds ein und erhalten pro Ausbildungsvertrag einmal jährlich eine Summe von 2.250 Euro wieder zurück.

Alle Informationen zum Ausbildungsunterstützungsfonds sowie das Meldeportal im Internet: ausbildungsfonds-bremen.de/meldeportal/

Ansprechpartnerin für die Medien:
Nina Willborn, Pressesprecherin bei der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration, Tel.: (0421) 361-20323, E-Mail: nina.willborn@soziales.bremen.de