Gemeinsame Protokollerklärung von Bremen und Schleswig-Holstein im Bundesrat
21.11.2025Im Bundesrat wurde heute (21. November 2025) das CO2-Speicherungsgesetz auch mit der Stimme Bremens verabschiedet. Gleichzeitig haben Bremen und Schleswig-Holstein in einer gemeinsamen Protokollerklärung ihre Bedenken und Forderungen an die Bundesregierung formuliert.
Dazu die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft, Henrike Müller: "Mir ist bewusst, dass die grundsätzliche Ermöglichung der Kohlendioxidspeicherung eine Maßnahme zur Erreichung der Klimaziele ist. Gleichzeitig birgt sie jedoch erhebliche ökologische Risiken, die so weit wie möglich vermieden werden müssen. Deshalb halte ich zusätzliche Anstrengungen im Klimaschutz für unabdingbar.
Besonders bedauerlich ist, dass das Gesetz keine Klarstellung enthält, wonach der Einsatz von CCS an Gaskraftwerken ausgeschlossen wird. Die Möglichkeit, CCS an Gaskraftwerken anzuwenden, könnte den Hochlauf des mit öffentlichen Mitteln abgesicherten Wasserstoff-Kernnetzes gefährden. Das widerspricht den Zielen für den Wasserstoffhochlauf – ein Aspekt, der für Bremen als künftigen Erzeugungsstandort von besonderer Bedeutung ist und für uns nicht akzeptabel wäre.
Ich möchte zudem betonen, dass Maßnahmen zur Vermeidung von Treibhausgasemissionen, der konsequente Ausbau der Erneuerbaren Energien sowie Aktivitäten im natürlichen und biologischen Klimaschutz weiterhin höchste Priorität haben müssen – und zwar vor einer möglichen Anwendung von CCS."
Der Bundestag hat das Gesetz zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes (KSpG) am 6. November 2025 beschlossen. Ziel der nun im Bundesrat beschlossenen Novelle ist es, die Abscheidung und dauerhafte Speicherung von CO2 auch über die Forschung hinaus kommerziell nutzbar zu machen. Bislang war dies nur für Forschungszwecke erlaubt. In ihrer gemeinsamen Protokollerklärung weisen Bremen und Schleswig-Holstein auf begrenzte Lagerstätten, hohe Kosten und ökologische Risiken hin. Sie betonen, dass der Ausbau Erneuerbarer Energien und natürliche sowie biologische Klimaschutzmaßnahmen vor der Anwendung von CCS weiterhin höchste Priorität haben sollen. Auch sei es wichtig klarzustellen, für welche schwer oder anderweitig nicht vermeidbaren Emissionen die Anwendung von CCS anstelle anderer Dekarbonisierungsoptionen nötig sei. Die generelle Möglichkeit der Kohlendioxidspeicherung und des Transports ist jedoch eine notwendige Maßnahme, um die Klimaziele zu erreichen, sodass Bremen der Novelle zugestimmt hat.
Ansprechpartnerin für die Medien:
Ramona Schlee, Pressesprecherin bei der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft, Tel.: (0421) 361-96 269, E-Mail: ramona.schlee@umwelt.bremen.de