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Die Senatorin für Justiz und Verfassung

Aufsuchende Hilfen zur Haftvermeidung vereinfachen

Bundejustizminister ist gefordert, Hürden schnell ab- und Vorschlag aus Bremen
in die Reform des Sanktionsrechts einzubauen

10.11.2022

Wer eine verhängte Geldstrafe nicht bezahlt, muss letztlich eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis absitzen – dabei gibt es zahlreiche Möglichkeiten, genau dies zu vermeiden: Beispielsweise durch eine Tilgungsvereinbarung, durch Stundung der Zahlung oder durch das "Abarbeiten" der Geldstrafe. Das Problem: Oftmals wissen die Betroffenen trotz schriftlicher Information samt Hinweisen auf die entsprechenden Angebote nichts von diesen Möglichkeiten oder wie sie diese in Anspruch nehmen können. Die Gründe dafür sind vielfältig: Mal weil sie schlicht ihre Post nicht öffnen, oder weil sie mit zahlreichen Problemen zu kämpfen haben und das Thema immer wieder von sich wegschieben – letztlich aber landen sie dennoch in Haft.

Um genau das zu vermeiden wird zunehmend auf aufsuchende Hilfen gesetzt. Konkret: Betroffene Personen werden aktiv besucht und ihnen wird im persönlichen Gespräch dargelegt, was sie tun können, um die drohende Haftstrafe zu vermeiden. Direkt vor Ort können dabei oft Lösungen gefunden werden: Sei es die Vereinbarung von Ratenzahlungen, sei es die Vermittlung in eine Arbeitsstelle zur Abarbeitung der Geldstrafe.

Ein Problem dabei: Private Träger und Hilfsorganisationen der Straffälligenhilfe würden betroffenen Personen oft gerne ihre Unterstützung anbieten, doch aus datenschutzrechtlichen Gründen sind Staatsanwaltschaft und Gerichtshilfe bislang gehindert, personenbezogene Daten im Einzelfall zu diesem Zweck an private Träger zu übermitteln.

Dazu Justizsenatorin Schilling: "Genau dieses Hindernis wollen wir mit dem entsprechenden Vorschlag einer Neuregelung aus dem Weg räumen – ich freue mich sehr, dass wir dafür heute das einstimmige Votum auch der übrigen Justizministerinnen und -minister der Länder erhalten haben."
Konkretes Ziel des Vorschlags ist eine Ergänzung der Strafprozessordnung um eine Regelung, die es Gerichtshilfe und Staatsanwaltschaft künftig gestattet, die entsprechenden Daten zweckgebunden einer nicht-öffentlichen Stelle zu übermitteln und diese damit zu beauftragen, mit den jeweiligen Verurteilten Kontakt aufzunehmen, um mit ihnen gemeinsam Möglichkeiten zur Haftvermeidung auszuloten.

Schilling: "Am Ende ist die Vermeidung der Haft eine Win-Win-Situation für beide Seiten: Den Betroffenen bleibt die Zeit hinter Gittern erspart, die oftmals für zusätzliche Probleme sorgt, wenn durch die Haft beispielsweise "draußen" parallel der Verlust der Wohnung droht, und auf der anderen Seite werden dem Justizvollzug vermeidbare Kosten erspart – denn allein ein Hafttag in der JVA Bremen ist mit 135 Euro veranschlagt."

Nach der einstimmigen Unterstützung durch die Justizministerinnen und -minister der Länder für den Bremer Vorschlag sei nun der Bundesjustizminister am Zug – und dabei gehe es auch "um ein wenig Tempo", so Schilling: "Wir haben die klare Erwartung, dass unser Anliegen noch in die aktuell geplante Reform des Sanktionsrechts eingearbeitet wird – und somit schon in Kürze in der Praxis die Maßnahmen zur Haftvermeidung erleichtert. Um dies zu beschleunigen, haben wir auch bereits einen konkreten Textvorschlag erarbeitet."

Ansprechpartner für die Medien:
Matthias Koch, Pressesprecher bei der Senatorin für Justiz und Verfassung, Tel.: (0421) 361-14476, E-Mail: matthias.koch@justiz.bremen.de