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Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Auffrischungsimpfung nach drei Monaten auch in Bremen

22.12.2021

Im Land Bremen sind Auffrischungsimpfungen bereits seit gestern ab drei Monaten nach der Zweitimpfung möglich. Damit setzt die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz eine Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) um, wonach die Wartezeit zur Auffrischungsimpfung weiter verkürzt wird.

Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard: "Wir wissen, dass ein hoher Impfschutz gegen die Omikron-Variante nur mit drei Impfungen besteht. Die Auffrischungsimpfung nach drei Monaten ermöglicht es uns, diesen Impfschutz kurzfristig herzustellen."

Zudem hat die EU-Kommission gestern beschlossen, dass die Grundimmunisierung gegen das Coronavirus bereits nach neun Monaten abläuft, sofern in der Zwischenzeit keine Auffrischungsimpfung erfolgt ist. Die Regelung soll am 1. Februar 2022 in Kraft treten.

Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard: "Wir erwarten durch die Ankündigung der EU eine weiter steigende Nachfrage nach Auffrischungsimpfungen. Wir sind in Bremen aktuell gut aufgestellt und können an vielen Stellen Impfungen anbieten. Konkret werden wir die Kapazitäten im Impfzentrum Am Brill wie geplant sukzessive weiter erhöhen."

Für minderjährige Jugendliche gelten dabei Sonderregelungen: Unter 18-Jährige können keine Auffrischungsimpfung bekommen, da der Impfstoff dafür noch nicht zugelassen ist und es auch keine Empfehlung der Stiko gibt.

Änderungen gibt es hingegen für die minderjährigen Jugendlichen, die noch ungeimpft sind und bereits eine Coronainfektion durchgestanden haben. Bisher durften sie nicht geimpft werden. Künftig können alle Kinder ab einem Alter von 12 Jahren jedoch eine Impfung drei Monate nach der Genesung erhalten. Alle Fünf- bis Elfjährigen dürfen eine Impfung drei Monate nach der Genesung erhalten, wenn es aufgrund von Vorerkrankungen als medizinisch notwendig erachtet wird. Dies Impfung ist mit dem behandelnden Kinderarzt oder der Kinderärztin im Einzelfall abzusprechen.

Alle Bremerinnen und Bremer, die bereits einen Boostertermin vereinbart haben und ihre Impfung vorziehen möchten, können den bisherigen Termin über die Website www.impfzentrum.bremen.de stornieren und direkt im Anschluss mit dem gleichen Code wieder einen neuen Termin buchen. Wer noch keinen Termin hat und sich neu registrieren lassen möchte, kann das auch über die Website tun. Derzeit werden die Codes zum Vereinbaren von Impfterminen innerhalb von ein bis zwei Tagen verschickt. Auch Terminbuchungen noch in diesem Jahr sind möglich.

Noch ein Hinweis zum reibungslosen Ablauf im Impfzentrum am Brill und in den Impfstellen: Da es in den vergangenen Tagen zu einer vermehrten Schlangenbildung vor dem Impfzentrum gekommen ist, werden alle Bürgerinnen und Bürger gebeten erst pünktlich zum Termin zu erscheinen. Ein verfrühtes Eintreffen in den Impfstellen verkürzt nicht die Wartezeit, sondern führt zu Wartezeiten für alle.

Ansprechpartner für die Medien:
Lukas Fuhrmann, Pressesprecher der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: lukas.fuhrmann@gesundheit.bremen.de