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Der Senator für Finanzen

Arbeitgeber müssen elektronische Lohnsteuerkarte nutzen

14.02.2014

Seit Anfang dieses Jahres hat die Lohnsteuerkarte in Papierform ausgedient. Bundesweit sind alle Arbeitgeber verpflichtet, das Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) zu nutzen. Papier-Ersatzbescheinigungen sind nur noch in Ausnahmefällen möglich.

Die Mehrheit der Arbeitgeber nutzt die neue Technik. Es gibt aber noch Arbeitgeber, die die Umstellung auf das neue Verfahren bisher nicht durchgeführt haben. Das kann für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gravierende Nachteile haben. Einerseits besteht für den Arbeitgeber ein Haftungsrisiko, wenn die Lohnsteuer nicht korrekt abgeführt wird. Andererseits können Arbeitnehmer mit einer zu hohen Lohnsteuer belastet werden. Um Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu vermeiden, sollten auch die Arbeitgeber, die bislang noch nicht die neue Technik genutzt haben, sich jetzt des neuen ELStAM-Verfahrens bedienen.

Bei Fragen zum ELStAM-Verfahren geben sowohl die entsprechenden Berufskammern, als auch die steuerberatenden Berufe und die Finanzämter Auskunft. Im Internet stehen unter www.elster.de umfangreiche Informationen zur Verfügung.