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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Anwohnerparkzone Weserstadion

Ausnahmegenehmigungen laufen am 31. Juli 2015 aus - Anträge auf Verlängerung sollten jetzt gestellt werden

09.06.2015

Die Ausnahmegenehmigungen für die Anwohnerzone um das Weserstadion verlieren am 31. Juli 2015 ihre Gültigkeit. Das Amt für Straßen und Verkehr bittet die nutzungsberechtigten Anwohnerinnen und Anwohner dringend, ihre Ausnahmegenehmigungen verlängern zu lassen oder neu zu beantragen.

Mit Schreiben vom 13./14. April 2015 wurden alle Anwohnerinnen und Anwohner aufgefordert, bei Bedarf entsprechende Anträge auf Verlängerung der Ausnahmegenehmigungen beim Amt für Straßen und Verkehr zu stellen. Von derzeit 3.400 ausgestellten Berechtigungen wurden aktuell allerdings lediglich 1.260 Anträge auf Verlängerung der Ausnahmegenehmigungen gestellt. Zwar werden die Ausnahmegenehmigungen erst mit dem ersten Heimspieltag im August benötigt. Allerdings ist die Zeit für die Bearbeitung der noch zu erwartenden rund 2.140 Anträge - auch aufgrund der bevorstehenden Ferienzeit - knapp bemessen. Bei der Beantragung einer Ausnahmegenehmigung im Monat August muss daher mit Wartezeiten gerechnet werden.

Zur Verlängerung der Ausnahmegenehmigungen bietet das Amt für Straßen und Verkehr unter folgenden Kontaktdaten die Verlängerung der Ausnahmegenehmigungen an: anwohnerzone@asv.bremen.de; Fax: 0421 / 496- 6945 oder - 89507 oder - 18087, postalisch oder persönlich (Mo - Fr.: 8:00 h - 12:00 h): Amt für Straßen und Verkehr, Bürgerbüro, Herdentorsteinweg 49/50, 28195 Bremen. Das Antragsformular und weitere Informationen stehen auch unter www.asv.bremen.de in der Rubrik "Service" zur Verfügung.

Der Antrag ist unter Angabe des Namens und des Kfz- Kennzeichens zu stellen. Die Genehmigung erfolgt für die Berechtigten kostenfrei und ist für drei Jahre gültig. Auch Neuanträge sind weiterhin unter diesen Bedingungen möglich.