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Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation

Antragstellung Härtefallhilfen Energie für KMU im Land Bremen voraussichtlich ab 23. Februar möglich

21.02.2023

Zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft wird der Bund im Jahr 2023 Gas-, Wärme und Strompreisbremsen einführen. Diese Maßnahmen führen zu einer weitreichenden Entlastung der Unternehmen von den Folgen der Energiepreisanstiege, aber im Einzelfall ist nicht ausgeschlossen, dass kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) besonders stark von gestiegenen Energiepreisen betroffen sind. Für diese Unternehmen hat der Senat Ende vergangenen Jahres die Härtefallhilfen Energie für KMU im Land Bremen beschlossen. Das Programm deckt alle Energieträger ab.

Insgesamt stehen für die Härtefallhilfe 30 Millionen Euro zur Verfügung. Rund zehn Millionen Euro werden durch den Bund finanziert, die Bremer Mittel in Höhe von 20 Millionen Euro plus Umsetzungskosten fließen aus dem Fonds für den Umgang mit den Folgen des Ukraine-Krieges. Betroffene Unternehmen können die Anträge voraussichtlich ab dem 23. Februar 2023 auf dem Portal der BAB Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven (www.portal.bab-bremen.de) stellen. Möglich ist das zunächst bis 31. März 2023.

Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, Kristina Vogt: "Die enorm gestiegenen Energieausgaben treffen viele Unternehmen im Land Bremen hart, teilweise auch existenzgefährdend. Besonders kleinere Handwerksbetriebe sind von dieser Steigerung betroffen. Deshalb ist es richtig und wichtig, unverschuldet in Not geratene Unternehmen zu helfen, damit sie erhalten bleiben. Es geht darum, diese Betriebe und deren Arbeitsplätze zu retten – dieser Verantwortung sind wir uns bewusst."

Wer kann Anträge stellen?
Antragsberechtigt sind KMU der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Bremen und Bremerhaven.

Was sind die Antragsvoraussetzungen?
Die Gesamtausgaben für Energie müssen im Zeitraum Juli bis Dezember 2022 über dem doppelten Betrag im Zeitraum Juli bis Dezember 2021 liegen. Die Förderung beträgt bis zu 80 Prozent der Ausgaben, die über die Verdoppelung der Energiekosten hinausgehen. Dabei gilt eine Untergrenze von 3.000 EUR.

Das antragstellende Unternehmen muss in seiner Existenz bedroht sein: Der verfügbare Zahlungsmittelbestand zum 30. November 2022 muss unter dem verfügbaren am 1. Juli 2022 gelegen haben (negativer Cash-flow).

Ansprechpartner für die Medien:
Christoph Sonnenberg, Stellvertretender Pressesprecher bei der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, Tel.: (0421) 361-82909, E-Mail: christoph.sonnenberg@wae.bremen.de