Sie sind hier:
  • Anti-Korruptionsregeln gelten jetzt auch für bremische Gesellschaften

Der Senator für Inneres und Sport

Anti-Korruptionsregeln gelten jetzt auch für bremische Gesellschaften

26.02.2013

Die Gesellschaften der Freien Hansestadt Bremen unterliegen jetzt auch den Regeln der Korruptionsbekämpfung, wie sie bereits für den öffentlichen Dienst bestehen. Der Senat hat heute (26.02.2013) dazu eine neue Vorschrift beschlossen. Im Interesse einer ganzheitlichen Korruptionsbekämpfung hatte der Senat 2006 die Einrichtung der Zentralen Antikorruptionsstelle (ZAKS) beim Senator für Inneres und Sport sowie des Antikorruptionsrates (AKR) als ressortübergreifender Koordinierungsstelle beschlossen. Richtlinie ihrer Arbeit ist die "Verwaltungsvorschrift zur Vermeidung und Bekämpfung der Korruption in der öffentlichen Verwaltung in der Freien Hansestadt Bremen". Die Gesellschaften, an denen die Freie Hansestadt Bremen beteiligt ist, waren durch die Verwaltungsvorschrift nicht erfasst. Regeln zur Vermeidung und Bekämpfung der Korruption lagen bisher in der individuellen Verantwortung der jeweiligen Geschäftsführungen und Aufsichtsgremien dieser Gesellschaften.

Mit der neuen Vorschrift sind nun auch die die Betriebe nach § 26 Landeshaushaltsordnung (LHO) und sonstige unselbstständige Einrichtungen der Freien Hansestadt Bremen sowie Zuwendungsempfänger von öffentlichen Mitteln verpflichtet, die Regelungen der Korruptionsbekämpfung einzuhalten. Unter Korruption werden in der Präambel der Verwaltungsvorschrift "Verhaltensweisen verstanden, bei denen Geschäftsführer und Beschäftigte ihre Vertrauensstellung und die ihnen übertragenen Befugnisse dazu ausnutzen, sich oder Dritten Vorteile unter Missachtung geltender Normen zu verschaffen".

Mit der Verpflichtung der Gesellschaftervertreter, diese Vorschrift in ihren Gesellschaften umzusetzen, ist nach Ansicht des Senats ein wichtiger Schritt hin zu einer einheitlichen Korruptionsbekämpfung in der Freien Hansestadt Bremen getan. Die Gesellschaften müssen wie der Öffentliche Dienst Korruptionsbeauftragte einsetzen, die unterstützt vom Antikorruptionsrat und der ZAKS die Einhaltung der Regeln gewährleisten sollen.