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Die Senatorin für Justiz und Verfassung

Anonymes Hinweis-Meldeportal für Hafenkriminalität: Technischer Fehler behoben

09.05.2025

Im Sommer 2022 hat die Senatorin für Justiz und Verfassung ein anonymes Hinweis-Meldesystem für Straftaten mit Bezug zur Hafenkriminalität geschaffen. Hintergrund war die Annahme, dass im innersten Bereich des Hafens begangene Straftaten nahezu immer die Unterstützung durch im Hafen beschäftigte Personen erfordern. Personen, die von Kriminellen mitunter massiv unter Druck gesetzt werden, soll mit dem Hinweis-Meldesystem eine Möglichkeit gegeben werden, sich an die Strafverfolgungsbehörden zu wenden, ohne sofort selbst eine Strafverfolgung befürchten zu müssen.

Bislang war angenommen worden, dass über dieses Meldeportal keine Meldungen abgegeben wurden. Wie sich jetzt herausgestellt hat, war diese Annahme falsch. Tatsächlich sind bis Ende April 2025 mehrere Meldungen eingegangen. Allerdings wurden diese Meldungen – wie erst jetzt bekannt wurde – infolge eines technischen Fehlers nicht an die hierfür zuständigen Dezernentinnen und Dezernenten der Staatsanwaltschaft Bremen weitergeleitet. Diese Problematik blieb unerkannt, weil es aufgrund des hohen Schutzniveaus des Meldesystems eine strikte Trennung von technischer Administration und fachlicher Bewertung eingehender Meldungen gibt. Letztlich hat ein nicht gesetzter Haken in der Zugriffsrechteverteilung des Programms dafür gesorgt, dass niemand Zugriff auf die Meldungen hatte. Die zuständigen Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft konnten dies aber selbst nicht feststellen: Für sie ließ sich das entsprechende Postfach normal öffnen – allerdings ohne, dass dort ein Hinweis auf die eingegangenen Meldungen zu sehen war. Infolge der Aussage eines Angeklagten vor dem Landgericht Bremen, er habe nicht nur telefonischen Kontakt mit den Ermittlungsbehörden aufgenommen, sondern darüber hinaus auch eine Meldung über das Meldeportal abgegeben, erfolgte auf Veranlassung des Justizressorts eine intensive Überprüfung des Systems, durch die das technische Problem entdeckt und umgehend behoben werden konnte.

Bei den eingegangenen 13 Meldungen handelt es sich in acht Fällen um als Testmeldungen erkennbare Nachrichten. Eine Meldung enthielt ausschließlich allgemeine Kritik an der Arbeit der Justiz, eine Meldung betraf einen möglichen Sozialhilfebetrug und eine Meldung bezieht sich auf vorgeblich auffällige Kontakte und den Besitz von Drogen einer Person ohne erkennbaren Hafenbezug.

Die verbleibenden zwei Meldungen haben Bezug zur Kriminalität im Hafen, wobei eine Meldung auf einen vorgeblichen Drogenkonsum von Hafenbeschäftigten hinweist und die andere Meldung eben jenes Verfahren betrifft, das nun vor dem Landgericht Bremen verhandelt wurde. Jene Meldung erfolgte anonym und ohne Einrichtung eines Postfaches für etwaige Rückfragen der Ermittlungsbehörden. Die Meldung erfolgte zu einem Zeitpunkt, zu dem die Ermittlungen im Zusammenhang mit der angezeigten Einfuhr von Betäubungsmitteln bereits verdeckt anhängig waren. Nach Bericht der Staatsanwaltschaft hat das Gericht bei seiner Entscheidungsfindung strafmildernd berücksichtigt, dass der Angeklagte sich mit den Ermittlungsbehörden in Verbindung gesetzt hat. Seitens der Staatsanwaltschaft wurde das Landgericht Bremen unverzüglich über die Erkenntnislage zu der durch den Angeklagten abgegebenen Meldung über das anonyme Meldesystem informiert.

Soweit die bislang eingegangenen Meldungen strafrechtlich abzuklärende Hinweise enthielten, hat die Staatsanwaltschaft Bremen die erforderlichen Maßnahmen veranlasst.

"Auch in Behörden passieren Fehler, aber dieser Fehler ist besonders ärgerlich", so Justizstaatsrat Björn Tschöpe und weiter: "Im Bereich der Hafenkriminalität müssen wir ohnehin um Vertrauen werben, dass alle Hinweise wirklich anonym erfolgen – Menschen werden bedroht und eingeschüchtert, um Kriminellen Zugang zu den bremischen Häfen zu gewähren. Dass nun entdeckt wurde, dass Meldungen eingegangen sind, aber für die bearbeitenden Personen unsichtbar blieben, könnte diesem Vertrauen abträglich sein. Die erfolgten Tests zum Start des Portals haben sich, wie wir jetzt wissen, zu sehr auf die korrekte Abgabe einer Meldung und die Einrichtung einer Postbox fokussiert, nicht aber den Erhalt und die Weiterbearbeitung eingehender Nachrichten durch die Staatsanwaltschaft Bremen in den Blick genommen. Dafür kann ich nur um Entschuldigung bitten und versichern, dass das Meldeverfahren nun insgesamt so funktioniert, wie es von Beginn an hätte funktionieren sollen. Die Generalstaatsanwaltschaft ist zudem beauftragt, ein Testkonzept zu entwickeln und umzusetzen, durch das die vollständige Funktionsfähigkeit des Portals regelmäßig geprüft wird."

Die Mitglieder des Rechtsausschusses haben hierüber bereits einen Bericht erhalten. Mit den Mitgliedern des Rechtsausschusses soll überdies ein Austausch über die Fortführung des Meldeportals erfolgen, zumal das vor dem Landgericht Bremen geführte Strafverfahren die Bedeutung und Relevanz der Hafenkriminalität verdeutlicht hat und die Generalstaatsanwaltschaft aus diesem Grunde dringend zum Weiterbetrieb des Hinweis-Meldesystems rät.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Stephanie Dehne, Pressesprecherin bei der Senatorin für Justiz und Verfassung, Tel.: (0421) 361-2344, E-Mail: stephanie.dehne@justiz.bremen.de