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Der Senator für Inneres und Sport

Alle 32 Sportwettstellen in der Stadtgemeinde Bremen bleiben vorerst geschlossen

05.08.2022

Für 19 Sportwettstellen wurden umfangreiche Unterlagen nachgereicht / Innensenator Ulrich Mäurer: "Wir bleiben auf unserem Kurs"

Nach Zustellung der in der vergangenen Woche vom Ordnungsamt verschickten Versagungsbescheide an die vier Wettveranstalter sind derzeit alle Sportwettstellen in der Stadt Bremen illegal. Bis heute, 5. August 2022, um 24 Uhr (in der Nacht zu Samstag) haben die geduldeten Sportwettvermittlungsstellen in der Stadt Bremen Zeit, ihre Betriebe freiwillig zu schließen.

Acht weitere beantragte neue Sportwettstellen in Bremen dürfen zudem nicht öffnen. Unterstützt von der Polizei wird das Bremer Ordnungsamt in den kommenden Tagen überprüfen, ob sich die Betreiber an das Verbot halten. Sollten weiter heimlich Sportwetten stattfinden, würde dies eine Straftat wegen illegalen Glücksspiels darstellen. Mit der Folge, dass das Ordnungsamt die Lokalität schließen würde und die Polizei ein Ermittlungsverfahren einleiten würde.

"Vor dem Hintergrund einer umfangreichen Risikoanalyse des Bundesfinanzministeriums zu Branchen, die besonders anfällig für Geldwäsche sind, war unser zentrales Anliegen, die rechtmäßige Herkunft der für die Vermittlung von Sportwetten erforderlichen Mittel zu überprüfen", betont Innensenator Ulrich Mäurer. Eine entsprechende Überprüfung der Veranstalter erfolge bereits nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021. "Die Betreiber vor Ort mussten jedoch bislang nicht darlegen, woher sie ihr Startkapital genommen haben. Hier haben wir eine eklatante Lücke gesehen und diese als erste bundesweit auf Landesebene mit einer Änderung im Bremischen Glücksspielgesetz aus dem Juli 2021 geschlossen."

Den in den vergangenen Tagen von Sportwettverbänden und Betreibern geäußerten Vorwurf, Rufschädigung zu betreiben, wies Bremens Innensenator entschieden zurück: "Wenn eine Branche nachweislich für das Waschen schmutziger Gelder aus Drogen- und Menschenhandel missbraucht wird, dann ist es nicht nur legitim, sondern zwingend notwendig, vorzubeugen und genau hinzuschauen." Niemand unterstelle damit, dass in einzelnen oder gar allen Sportwettstellen im Land Bremen auch tatsächlich Geld gewaschen werde. Dafür gebe es derzeit keine Hinweise. Sollte es allerdings im Laufe der Verfahren Hinweise auf Geldwäsche geben, stehe die Polizei bereit, sofort die Ermittlungen aufzunehmen, so Mäurer. Hierfür wird in der Innenbehörde ein Koordinierungsstab eingerichtet.

Ein Veranstalter hat mittlerweile für drei seiner Betreiber von Sportwettbüros weitergehende Nachweise dem Ordnungsamt vorgelegt. Mäurer: "Diese werden gerade geprüft." Eine erste Bewertung falle demnach positiv für den Veranstalter aus. Ähnlich verhalte es sich hinsichtlich einer Sportwettstelle am Hauptbahnhof, dessen Betreiber in den vergangenen Tagen neue Unterlagen nachgereicht habe. Am heutigen Freitag sind weitere Unterlagen für weitere 15 Wettstellen eingegangen, für die es noch keine Vorprüfung gibt. Klar ist dennoch, dass diese Veranstalter mit ihren neuen Unterlagen in ein neues Genehmigungsverfahren eintreten und die Sportwettbüros solange geschlossen bleiben müssten. Mäurer sagte jedoch zu, dass in den genannten Fällen zügig seitens des Ordnungsamtes und der Fachaufsicht in seiner Behörde entschieden werde.

Mäurer ging auch auf den Fall eines Betreibers ein, dessen Antrag schon zuvor aufgrund mangelnder Zuverlässigkeit abgelehnt worden war. "Der Betreiber hatte eine langjährige kriminelle Karriere, die in der Gesamtschau keine positive Prognose versprach." In einem weiteren Fall musste ein Betreiber seine Sportwetten bereits vor längerer Zeit einstellen, da er diese verbotswidrig gemeinsam mit Pferdewetten angeboten hatte - ein klarer Verstoß gegen das Bremische Glücksspielgesetz. Erschwerend kommt hinzu, dass es nach einer aktuellen Kontrolle durch das Ordnungsamt eindeutige Hinweise darauf gibt, dass der Betreiber trotz der bereits vor längerem erteilten Versagung der Erlaubnis für das Vermitteln von Sportwetten illegal weiter neben den Pferdewetten auch Sportwetten angeboten hatte.

Die Antragsbearbeitung der drei Veranstalter in Bremerhaven für vier Betreiber, die insgesamt fünf Sportwettbüros betreiben, ist noch nicht abgeschlossen. Daher sind derzeit vier der fünf Sportwettstellen noch geöffnet. Der fünften wurde die Erlaubnis versagt, da auch hier verbotswidrig Pferdewetten und Sportwetten zugleich angeboten worden waren.

Der Deutsche Sportwettenverband (DSWV) hatte auf die Initiative aus Bremen mit Unverständnis und Empörung sowie der Ankündigung reagiert, gerichtlich dagegen vorgehen zu wollen. Fünf Klagen sind bereits eingereicht. Den Vorwurf, die Behörde habe im Vorfeld nicht ausreichend mit den Veranstaltern kommuniziert, wies Mäurer zurück: "Veranstalter und Betreiber haben vom Ordnungsamt bereits nach Inkrafttreten der Regelung im Juli 2021 ein Merkblatt mit dem Verweis auf die Änderung im Bremischen Glücksspielgesetz bekommen. Mitte Dezember vergangenen Jahres wurden die Betreiber erneut angeschrieben. Dezidiert stand in dem Schreiben, welche Dokumente das Ordnungsamt zur Erlaubnis einer Sportwettstelle benötigte. Der Rücklauf war gelinde gesagt dürftig – mit dem bekannten Ergebnis."

Zur Erinnerung:
Nach dem Glücksspielstaatsvertrag haben gegenwärtig 34 Veranstalter bundesweit die Erlaubnis zur Veranstaltung von Sportwetten im Internet oder stationär vor Ort erhalten. Auf dem bremischen Markt sind davon aktuell vier Veranstalter aktiv und zwar Tipico, HAPPYBET, Tipwin sowie XTiP. Diese vier Veranstalter hatten für die Stadtgemeinde Bremen Erlaubnisse zum Betrieb von insgesamt 32 Sportwettbüros beantragt (24 dieser Sportwettbüros waren bislang rechtlich nur geduldet, müssen nach dem Glücksspielstaatsvertrag nun aber behördlicherseits genehmigt werden. Acht weitere Sportwettbüros sollten nach Wunsch der Veranstalter neu eröffnet werden). Die Betreiber arbeiten als Franchiseunternehmer für die Veranstalter. In Bremen gibt es aktuell zehn Betreiber, die ein oder mehr Sportwettbüros betreiben. In Bremerhaven sind es drei Veranstalter und vier Betreiber, die für Sportwettstellen betreiben.

Auszug aus dem Bremischen Glücksspielgesetz: § 3, Absatz 1, Satz 1 Nummer 4: …….
"(1) Die zuständige Behörde darf die Erlaubnis gemäß § 4 Absatz 1 Satz 1 des Glücksspielstaatsvertrags 2021 auf Antrag nur erteilen, wenn
(…)
4. die rechtmäßige Herkunft der für die Veranstaltung oder Vermittlung öffentlicher Glücksspiele erforderlichen Mittel dargelegt ist, soweit es sich um Verpflichtete nach § 2 des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten handelt,"

Ansprechpartnerin für die Medien:
Rose Gerdts-Schiffler, Pressesprecherin beim Senator für Inneres, Tel.: (0421) 361-9002, E-Mail: rose.gerdts-schiffler@Inneres.Bremen.de