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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Absichtserklärung unterschrieben: Bauressort und Eigentümerinnen einigen sich auf "Neue Strandlust"

01.02.2022

Die Strandlust in Vegesack soll wieder ihre Pforten eröffnen. Oder besser die "Neue Strandlust", so der Arbeitstitel. Das ist der erklärte Wille der beiden Eigentümerinnen Bärbel Körzdörfer und Karin Harnack sowie Maike Schaefer, Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau. Um das Bauvorhaben in Bremen-Nord umzusetzen, haben die Beteiligten dazu gestern (31. Januar 2022) eine rechtsverbindliche Absichtserklärung (Letter of Intent) unterschrieben. Darin ist die künftige Bebauung und Nutzung des Areals, der Erhalt des Außengeländes mit dem historischen Baumbestand sowie die Ver- und Entsorgung des denkmalgeschützten Bootshauses geregelt.

Über den Abschluss der Absichtserklärung zeigte sich Senatorin Schaefer hoch erfreut: "Die Strandlust in Vegesack hat eine hohe gesellschaftliche Bedeutung für Bremen-Nord und auch für Bremen. Hier haben Generationen Feste gefeiert. Die Strandlust war immer das soziokulturelle Zentrum des Bremer Nordens. Alle Beteiligten haben jetzt eine Einigung erzielt, dies für die Zukunft zu bewahren. Zugleich entsteht dringend benötigter Wohnraum und die Zukunft des Bootshauses ist gesichert. Ich danke insbesondere den Eigentümerinnen der Strandlust, dass sie mit uns zusammen diesen für Bremen-Nord so erfolgreichen Weg eingeschlagen haben."

Die Eigentümerinnen Bärbel Körzdörfer und Karin Harnack schlossen sich dem an: "Auch uns war es ein hohes Anliegen, dass jetzt aus der Strandlust die Neue Strandlust werden kann. Diese Verantwortung für Bremen-Nord haben wir gerne angenommen. Wir danken Senatorin Schaefer für ihren persönlichen Einsatz. Dadurch ist es gelungen einen für alle Seiten gangbaren Weg zu finden, der sowohl die gastronomische Seite, als auch weitere gewerbliche Nutzung und Wohnraum berücksichtigt. Dass auch die Zukunft des Bootshauses gesichert wurde, erfreut uns sehr."

Um diese Ziele umzusetzen, haben sich die Beteiligten auf eine Neubebauung des Areals geeinigt. Auf dem Gelände sollen auf knapp 10.000 Quadratmetern bevorzugt kleine Wohnungen entstehen, die Sozialwohnungsquote von 30 Prozent ist dabei einzuhalten. Höchstens 3.175 Quadratmeter des Areals und damit nur 30 Prozent dürfen überbaut werden. Eine Bruttogeschossfläche von 12.350 Quadratmetern soll nicht überschritten werden. 20 Prozent davon sind für gewerbliche Nutzung vorgesehen, die Hälfte davon für Gastronomie. Die Gebäude sollen zwei bis vier Vollgeschosse im Bereich der hinteren Baureihe, vier Vollgeschosse und überwiegend geneigte Dachflächen im Bereich der mittleren Baureihe sowie vier Vollgeschosse für die sogenannte "Neue Strandlust" haben.

Für das Gebäude der "Neuen Strandlust" wird ein Planungswettbewerb mit mindestens acht teilnehmenden Architekturbüros in Kooperation mit einem Büro für Landschaftsarchitektur in enger Abstimmung mit der Stadt durchgeführt. Für die Gebäude in der mittleren Baureihe wird mindestens eine Behandlung im Gestaltungsgremium Bremen vereinbart. Die öffentlichen Räume sowie die Frei- und Grünflächen des Vorhabens soll ein Büro für Landschaftsarchitektur planen und gestalten. Das Büro wird im Einvernehmen mit der Stadt ausgewählt. Bei der Planung kommt der Erhaltung des prägenden Altbaumbestandes, dem klimaangepassten Umgang mit Niederschlagswasser und der Lage im hochwassergefährdeten Bereich besondere Bedeutung zu.

Alle Neubauten entsprechen mindestens der Effizienzhaus-Stufe 40. Zur Deckung des dadurch bereits reduzierten Wärmeenergiebedarfs sollen ausschließlich regenerative Energiequellen genutzt werden, vorzugsweise Wärmepumpen. Auf mindestens 70 Prozent der geeigneten Dachflächen der Hauptgebäude sind Photovoltaikanlagen vorzusehen. Hinsichtlich der Nutzung von grauer Energie wurde im Rahmen der Machbarkeitsstudie die Erhaltung des Gebäudebestandes mit dem Ergebnis geprüft, dass maximal einzelne untergeordnete Bauteile in die Neuplanung integriert werden können.

Die mit dem Vorhaben verbundene Mobilität soll nachhaltig sein. Hierzu ist im Verlauf der weiteren Planung ein Mobilitätskonzept gutachterlich zu erstellen und umzusetzen. Ziel des Mobilitätskonzeptes ist die Minimierung des CO2-Ausstoßes. Erwartet wird die Prüfung eines Car-Sharing-Angebots und die Förderung von Elektromobilität und Radverkehr.

Ebenfalls geregelt ist, dass die Ver- und Entsorgung des denkmalgeschützten ehemaligen Bootshauses über das Vorhabengrundstück gewährleistet werden kann. Hierzu soll eine entsprechende Baulast im Grundbuch eingetragen werden.

Ansprechpartner für die Medien:
Jens Tittmann, Pressesprecher bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Tel.: (0421) 361-6012, E-Mail: jens.tittmann@umwelt.bremen.de