Ab dem 15. März beginnt die Brut- und Setzzeit. Bis zum 15. Juli gilt dann außerhalb des bebauten Stadtgebiets die Anleinpflicht für Hunde. In diesen Wochen bringen viele Wildtiere ihren Nachwuchs zur Welt – und der braucht besonderen Schutz.
Rehkitze, Bodenbrüter und andere Jungtiere retten sich bei Gefahr nicht durch Flucht – sie ducken sich ins Gras und verharren regungslos. Für freilaufende Hunde sind sie dadurch kaum zu sehen. Schon ein kurzes Aufscheuchen kann für die kleinen Tiere schwerwiegende Folgen haben.
Die Anleinpflicht gilt auf Äckern, Wiesen und Feldwegen, in größeren Baumbeständen sowie auf Deichen außerhalb des bebauten Stadtgebiets – etwa in der Hemelinger Marsch. Das ganze Jahr über besteht Anleinpflicht in Fußgängerzonen, Garten-, Park- und Grünanlagen wie dem Bürgerpark, den Wallanlagen oder am Osterdeich sowie in Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten wie dem Hollerland, den Blockland-Burgdammer Wiesen, dem Werderland und den Borgfelder Wümmewiesen.
Wer einen Hund hat, trägt Verantwortung – auch für die Natur. Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer leisten mit dem Anleinen in dieser sensiblen Zeit einen konkreten Beitrag zum Schutz der heimischen Tierwelt.
Ansprechpartner für die Medien:
René Möller, Pressesprecher bei der Senatorin für Inneres und Sport, Tel.: (0421) 361-9002, E-Mail: rene.moeller@inneres.bremen.de