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  • Ab 1. April 2007: Einkauf an Werktagen rund um die Uhr im Land Bremen möglich

Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Ab 1. April 2007: Einkauf an Werktagen rund um die Uhr im Land Bremen möglich

23.03.2007

Arbeitssenatorin Rosenkötter appelliert an Einzelhandel, bei Arbeitszeiten der Beschäftigten auf Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu achten

Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) hat in ihrer gestrigen Sitzung (22.03.2007) das Bremische Ladenschlussgesetz beschlossen. Mit dem Gesetz werden ab 1. April 2007 die Ladenöffnungszeiten an allen Werktagen von Montag bis einschließlich Sonnabend freigegeben. An Sonn- und Feiertagen soll es dagegen auch künftig grundsätzlich bei der Schließung der Verkaufstellen bleiben. Die bisherigen Sonderregelungen für die Öffnung an vier Sonntagen aus Anlass von Märkten und Messen sowie der Sonntagsverkauf in bestimmten Bereichen wie in Ausflugsgebieten, auf Bahnhöfen und Flughäfen, für Apotheken und Tankstellen bleiben bestehen.

Der Schutz der Beschäftigten wird in § 13 des Gesetzes geregelt. Er enthält Vorschriften über die maximale Beschäftigung an Sonntagen, über Ausgleichszeiten und Regelungen bei Nachtarbeit. Darüber hinaus ist das Arbeitszeitgesetz anzuwenden.

Arbeits- und Gesundheitssenatorin Ingelore Rosenkötter misst dem Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Zuge der Liberalisierung der Ladenöffnungen hohe Priorität bei. Er bleibe durch gesetzliche und tarifliche Vorgaben im Grundgesetz gewahrt. Eine Verlängerung der Öffnungszeiten hat nach ihren Angaben keine Auswirkungen auf die im Arbeitszeitgesetz geregelte höchstzulässige Arbeitszeit, die Mindestpausen und die Mindestruhezeiten des Verkaufspersonals. Verändern, so die Senatorin, könne sich jedoch die Lage der Arbeitszeiten. Sie appelliert deshalb an die Geschäftsinhaber, die Arbeitszeiten so zu gestalten, dass insbesondere für das weibliche Verkaufspersonal Beruf und Familie miteinander zu vereinbaren sind. Senatorin Rosenkötter macht außerdem darauf aufmerksam, dass für die Sicherheit der Beschäftigten, zum Beispiel beim Umgang mit Kasseneinnahmen, zu sorgen sei.