Sie sind hier:
  • 44 Prozent der Pflegebedürftigen im Land Bremen werden von Angehörigen gepflegt

Der Senator für Inneres und Sport

44 Prozent der Pflegebedürftigen im Land Bremen werden von Angehörigen gepflegt

16.10.2012

Am 31. Dezember 2011 gab es im Land Bremen insgesamt 9.693 Pflegebedürftige (2009: 9.394), die keine Sachleistungen, sondern ausschließlich Pflegegeld aus der Pflegeversicherung (Elftes Sozialgesetzbuch, SGB XI) erhielten. Mehr als die Hälfte davon (5.693) waren Frauen. Im Gegensatz zu den 6.222 Pflegebedürftigen, die von den 109 zugelassenen ambulanten Pflegediensten im Land Bremen betreut wurden (1.775 Männer und 4.447 Frauen), und den 6.263 Pflegebedürftigen, die vollstationär in den Pflegeheimen untergebracht waren (1.646 Männer und 4.617 Frauen), werden die Pflegegeldempfänger/innen von ihren Angehörigen zu Hause gepflegt. Das waren 43,7 Prozent der insgesamt 22.178 Pflegebedürftigen im Land Bremen, wobei der Anteil der Männer mit Pflegegeld (53,9 Prozent) erheblich größer war als der der Frauen (38,6 Prozent). Dies hängt damit zusammen, dass überwiegend weibliche Haushaltsmitglieder die häusliche Pflege übernehmen und umgekehrt aufgrund der höheren Lebenserwartung für die alleinlebenden pflegebedürftigen Frauen häufig keine Familienangehörigen zur Verfügung stehen. Von den insgesamt 7.421 männlichen Pflegebedürftigen wird jeder Vierte in einer ambulanten oder vollstationären Pflegeeinrichtung betreut, während das bei den 14.757 Frauen nur auf jede dritte Pflegebedürftige zutrifft.

Nach den Ergebnissen der zweijährlichen Pflegestatistik des Statistischen Landesamtes Bremen hatten von den 9.693 Pflegegeldempfängern rund zwei Drittel die Pflegestufe I, 26,9 Prozent die Pflegestufe II und 6,7 Prozent die Pflegestufe III. Ähnlich stellt sich die Verteilung der 6.222 Pflegebedürftigen in ambulanten Pflegeeinrichtungen dar: Dort waren es 60,5 Prozent in Pflegestufe I, 30,1 Prozent in Pflegestufe II und 9,4 Prozent in Pflegestufe III.

Von den 6.263 Pflegebedürftigen in Pflegeheimen befanden sich 5.961 bzw. 302 in vollstationärer Dauer- oder Kurzzeitpflege. Der Anteil der Pflegestufen I und II bezogen auf die vollstationär versorgten Pflegebedürftigen betrug dort nur 39,1 bzw. 38,3 Prozent, während jeder fünfte Pflegebedürftige im Pflegeheim der Pflegestufe III (1.385 oder 22,1 Prozent) zugeordnet war, darunter 143 Schwerstpflegefälle mit außergewöhnlich hohem Pflegeaufwand (sogenannte Härtefälle).

Seit der Reform der Pflegeversicherung im Sommer 2008 erhalten die teilstationär Versorgten in der Regel parallel zur Tages- bzw. Nachtpflege auch Pflegegeld oder ambulante Pflege und werden somit dort bereits als Leistungsempfänger/innen nach SGB XI gezählt. Bei der Ermittlung der Gesamtzahl der Pflegebedürftigen werden sie deshalb ab dem Berichtsjahr 2009 in der Pflegestatistik nur noch nachrichtlich ausgewiesen. Die teilstationären Angebote in den Stadtteilen wurden erweitert, sodass die Zahl der Pflegebedürftigen in Tagespflege von 390 auf 543 anstieg.

Die Gesamtzahl der Pflegebedürftigen im Land Bremen (ohne teilstationäre Pflege) erhöhte sich gegenüber 2009 von 21.340 auf 22.178 (+ 3,9 Prozent). Auf die Pflegestufe I entfielen 12.647 Fälle, auf Pflegestufe II 6.879 und auf die Pflegestufe III 2.619 (darunter 184 Härtefälle). Das Verhältnis der Geschlechter war in den einzelnen Pflegestufen zahlenmäßig ziemlich gleich verteilt, nämlich ein Drittel Männer zu zwei Drittel Frauen.

Etwa jeder vierte Pflegebedürftige im Land Bremen (5.168 oder 23,3 Prozent) war unter 70 Jahre alt. Jeder zweite Pflegebedürftige gehörte zu den Hochbetagten im Alter von 80 und mehr Jahren (11.887 oder 53,6 Prozent), davon 2.683 Männer und 9.204 Frauen. In der Altersgruppe 80 plus ist annähernd jeder dritte Einwohner des Landes Bremen pflegebedürftig (31,1 Prozent).

Hinweis:Weitere Auskünfte erteilt Sylvia Doyen, Telefon: (0421) 361-2138, E-Mail: mailto:sylvia.doyen@statistik.bremen.de .

Tabelle: Leistungsempfänger/-innen nach SGB XI im Land Bremen 2011 im Vergleich zu 2009