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Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation

2G-Regelung für Weihnachtsmarkt und Schlachtezauber Bremen ab Mittwoch

23.11.2021

Der Inzidenzwert in Bremen hat heute die Grenze von 200 überschritten. Nach dem geltenden Hygienekonzept für den Weihnachtsmarkt und den Schlachtezauber tritt damit die 2G-Regelung in Kraft. Eine Ausgabe von Speisen und Getränken an den Imbiss- und Ausschankbetrieben und eine Nutzung der Fahrgeschäfte ist ab Mittwoch, den 24. November 2021, nur bei einem 2G-Nachweis erlaubt.

Ab Donnerstag, den 25. November 2021, gilt die 2G-Regelung dann auf der Grundlage des Beschlusses der Ministerpräsidentinnen und –präsidenten nach der an diesem Tag in Kraft tretenden neuen Corona-Verordnung.

Alle anderen Regelungen – auch die Maskenpflicht auf dem Veranstaltungsgelände – gelten unverändert.

Ansprechpartner für die Medien:
Christoph Sonnenberg, Stellvertretender Pressesprecher bei der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, Tel.: (0421) 361-82909, E-Mail: christoph.sonnenberg@wae.bremen.de